Viele Urlauber kaufen Muscheln, Elfenbeinschmuck oder Lederwaren und wissen nicht, dass sie damit geschützte Arten gefährden – und sich gleichzeitig strafbar machen.
Vier Artenschutzverstöße am Flughafen Münster/Osnabrück
2024 registrierte der Zoll am FMO insgesamt vier Verstöße gegen den Artenschutz. In einem Fall wurde sogar ein Strafverfahren wegen Elfenbein eingeleitet. Die anderen drei Fälle betrafen Ordnungswidrigkeiten.
Tobias Schreiber, Leiter des Hauptzollamts Münster, betont:
„Händler im Ausland erzählen häufig, dass das Mitbringen ihrer Waren legal sei. Allerdings haben sie dabei oft nur ihren eigenen Profit im Sinn. Artenschutzregularien spielen beim Souvenirverkauf nur selten eine Rolle.“
Strenge Regeln – harte Strafen
Wer Produkte aus Elfenbein, Reptilienleder oder Korallen nach Deutschland bringt, muss mit der Einziehung der Ware und empfindlichen Bußgeldern rechnen. Bei geschützten Arten greifen internationale Abkommen wie das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES).
Viele Reisende handeln unwissentlich – doch Unwissenheit schützt nicht vor Konsequenzen.
Invasive Arten bedrohen heimische Tiere und Pflanzen
Ein weiteres Problem: Reisende bringen unbeabsichtigt sogenannte invasive Arten mit. Diese können sich in Deutschland unkontrolliert ausbreiten und heimische Arten verdrängen.
„Deshalb kümmert sich der Zoll mittels Kontrollen auch darum, dass diese Tier- und Pflanzenarten gar nicht erst ins Land kommen“, erklärt Schreiber.
Zoll empfiehlt: Vorab informieren
Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich vor dem Souvenirkauf im Ausland über die Vorschriften informieren. Eine zuverlässige Quelle ist die Informationsseite www.artenschutz-online.de.


