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ADAC: Entscheidend ist Witterung / Vorsicht in Österreich

Winterreifen: Die Faustregel „von O bis O“ gilt nur bedingt

Winterreifen: Die Faustregel "von O bis O" gilt nur bedingt
Foto von Christian Wiediger auf Unsplash

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Jeder hat es schon einmal gehört: Winterreifen sollten „von O(ktober) bis O(stern)“ aufgezogen werden. Aber diese Faustregel ist nur bedingt gültig. Warum? Weil es auch außerhalb dieser Zeit zu winterlichen Straßenverhältnissen kommen kann, insbesondere in höheren Lagen. Und es gibt Regionen in Deutschland, die ganzjährig von Minusgraden, Eis und Schnee verschont bleiben.

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Was sagt das Gesetz?

In Deutschland gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Stattdessen gilt eine situative Pflicht gemäß § 2 (3a) StVO. Das bedeutet, bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf nur mit Winterreifen gefahren werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg.

Die Kosten eines Verstoßes

Wer sich nicht an die Vorschriften hält, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro rechnen. Werden andere behindert, steigt die Strafe auf 80 Euro. Außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg. Dem Halter drohen 75 Euro und ebenfalls ein Punkt, wenn er Fahrten unter winterlichen Bedingungen zugelassen oder sogar angeordnet hat.

Ganzjahresreifen: Eine Alternative?

Ganzjahresreifen gelten im rechtlichen Sinne als Winterreifen, wenn sie das amtliche „Alpine“-Symbol tragen. Die alte M+S-Kennzeichnung wird noch bis Ende September 2024 anerkannt. Aber Vorsicht: Ganzjahresreifen sind ein Kompromiss und reichen unter extremen Witterungsbedingungen nicht an die Leistungen eines klassischen Winterreifens heran.

Mindestprofiltiefe: Sicherheit geht vor

Gesetzlich ist nur eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern für Pkw-Reifen vorgeschrieben. Der ADAC empfiehlt jedoch aus Sicherheitsgründen eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern für Winter- und Ganzjahresreifen.

Vorsicht im Ausland

In einigen europäischen Ländern wie Österreich gilt ein Winterreifen mit Profiltiefe unter 4 Millimetern als Sommerreifen und darf auf manchen Strecken im Winter nicht mehr gefahren werden.

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Fazit

Die Wahl der richtigen Reifen im Winter ist mehr als nur eine Frage der Faustregel „von O bis O“. Es geht um Sicherheit, gesetzliche Vorschriften und auch um das eigene Portemonnaie. Also, besser gut informiert in die kalte Jahreszeit starten, als später im Schnee stecken zu bleiben.

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