Ein Vorfall im südbadischen Weil am Rhein wirft erneut ein Schlaglicht auf die Herausforderungen der Grenzkontrollen. Ein 27-jähriger syrischer Staatsangehöriger wurde von Einsatzkräften der Bundespolizei dabei erwischt, wie er versuchte, zu Fuß über den Grenzübergang Weil am Rhein – Autobahn nach Deutschland einzureisen.
Vorangegangene Abschiebung und Einreiseverbot missachtet
Die Überprüfung des Mannes ergab, dass er erst am 9. Oktober 2025 von Deutschland nach Kroatien überstellt worden war. Darüber hinaus bestand gegen ihn ein mehrjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland. Dieser erneute Versuch, die Grenze unerlaubt zu überqueren, führte umgehend zu weiteren rechtlichen Schritten. Die Bundespolizei hat ein Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet.
Rückweisung in die Schweiz
Nach den polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann ohne weitere Verzögerung in die Schweiz zurückgewiesen, von wo aus er seinen erneuten Einreiseversuch unternommen hatte. Der Fall unterstreicht die konsequente Haltung der Grenzbehörden bei der Durchsetzung von Einreiseverboten und der Bekämpfung illegaler Migration.