Frei fordert stärkere Geheimdienste

Kanzleramtschef drängt auf neues BND-Gesetz noch für dieses Jahr

Kanzleramtschef drängt auf neues BND-Gesetz noch für dieses Jahr
Foto: Logo von BND (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Thorsten Frei, Chef des Bundeskanzleramts, setzt sich für eine dringende Reform des Bundesnachrichtendienst-Gesetzes (BND-Gesetz) ein. Angesichts globaler Bedrohungen müssten die nachrichtendienstlichen Fähigkeiten Deutschlands gestärkt werden. Dies umfasst sowohl die Ausstattung als auch den rechtlichen Rahmen, um künftig effektiver auf neue Herausforderungen reagieren zu können.

Mehr Mittel und Macht für den BND

Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) hat angekündigt, dass ein neues Gesetz für den Bundesnachrichtendienst (BND) noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden soll. „Den Kabinettsbeschluss zum BND-Gesetz streben wir so bald wie möglich an“, sagte Frei, der auch Beauftragter für die Nachrichtendienste des Bundes ist.

Frei begründet die Notwendigkeit der Reform mit der zunehmenden globalen Bedrohungslage. „Für unsere Nachrichtendienste muss die finanzielle, personelle und technische Ausstattung zügig weiter verbessert werden.“ Es gehe darum, den Nachrichtendiensten einen „rechtlichen Instrumentenkasten“ an die Hand zu geben, der sie befähigt, auf neue Herausforderungen angemessen zu reagieren.

Digitale Abwehr und stärkerer Zugriff

Konkrete Beispiele, wie der BND künftig agieren soll, nannte Frei ebenfalls. So soll dem Dienst erlaubt werden, bei Drohnenangriffen Funkverbindungen zu stören oder Krypto-Wallets von feindlichen Agenten lahmzulegen. „Wir leben in einer Welt vielfältiger Bedrohungen. Da reicht es nicht aus, nur Informationen zu beschaffen und zu bewerten und rein defensiv zu reagieren.“

Darüber hinaus beinhaltet die geplante Novelle die Erlaubnis zur längeren Speicherung und Auswertung digitaler Daten. Frei räumte ein, dass dies auch verfassungsrechtlich unklarere Gebiete berühren könnte. „Aus meiner Sicht muss die Abwägung zwischen Freiheits- und Sicherheitsinteressen auf der Grundlage der jeweiligen Bedrohungslage immer wieder neu vorgenommen werden.“ Seiner Meinung nach müsse das persönliche Datenschutzbedürfnis dem allgemeinen Sicherheitsbedürfnis entgegenkommen und das Verhältnis „schnell“ neu ausbalanciert werden.