Die Europäische Union beabsichtigt, Bezeichnungen wie „Veggie-Burger“ oder „Veggie-Wurst“ künftig generell zu untersagen. Eine abschließende Entscheidung hierzu steht noch aus, die genaue Positionierung der deutschen Bundesregierung ist aktuell Gegenstand interner Abstimmungen. Ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums erklärte in Berlin, dass die bisherige Verbotsentscheidung des Europäischen Parlaments nun in den sogenannten Trilog gehen werde. Dort werde dann geklärt, wie sich die Bundesregierung verhält. Die Abstimmung des Regierungskurses laufe derzeit noch.
Das übergeordnete Ziel der Bundesregierung sei es, Verbrauchern eine selbstbestimmte Entscheidungsfreiheit bei ihrer Ernährung, dem Einkauf und den Lebensmitteln zu ermöglichen. In diesem Kontext spiele Transparenz und eine klare Informationspolitik bei Produkten eine entscheidende Rolle. Der Sprecher bekräftigte auf Nachfrage hinsichtlich der potenziellen Bürokratiekosten eines solchen Verbots, dass alle zusätzlichen administrativen Aufwände auf ein Minimum beschränkt werden müssten. Bedingung sei, dass ein solcher Schritt einen echten Mehrwert stifte und nicht lediglich zu Mehrarbeit führe.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)