Kritik aus allen Fraktionen
Die Entscheidung des Budapester Stadtgerichts gegen die Deutsche Maja T. löst heftige Kritik von führenden Politikern aus mehreren Bundestagsfraktionen aus. Die rechtspolitische Sprecherin der SPD, Carmen Wegge, äußerte gegenüber der „Welt“ massive Bedenken: „Das Urteil steht am Ende eines Verfahrens, in dem wesentliche rechtsstaatliche Prinzipien infrage stehen.“ Wegge verwies zudem auf eine frühere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und plädiert nun für die Prüfung von Überstellungsmöglichkeiten nach Deutschland.
Grüne und Linke fordern Eingreifen der Regierung
Auch die Grünen üben scharfe Kritik. „Ein rechtsstaatliches Verfahren war in Ungarn von Anfang an nicht gewährleistet“, erklärte der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Helge Limburg. Er fordert die Bundesregierung auf, sich „dringend“ für die Behebung des durch die Auslieferung entstandenen Schadens einzusetzen und Maja T. für ein „faires, rechtsstaatliches Verfahren“ nach Deutschland zu holen.
Die Linksfraktion schlägt in dieselbe Kerbe. „Das unverhältnismäßige Zuchthaus-Urteil zeigt, wie Orbáns rechtsautoritäre Regierung die Prinzipien von Rechtsstaatlichkeit mit Füßen tritt“, so deren rechtspolitischer Sprecher, Luke Hoß. Er fordert eine „unverzügliche“ Rücküberstellung und ein „erneutes, faires und rechtsstaatliches Verfahren vor einem deutschen Gericht“.
Zwölf Jahre von der Anklage gefordert – Acht Jahre Haft verhängt
Maja T. war am Mittwoch in Budapest wegen versuchter lebensgefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Das ursprünglich von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß lag weitaus höher, auch ein angebotener „Deal“ von 14 Jahren Haft sei abgelehnt worden, wie ihr Verteidiger Sven Richwin dem „Tagesspiegel“ mitteilte. Immerhin sei die Forderung der Staatsanwaltschaft nach 24 Jahren Haft nicht erfüllt worden.
Richwin bezeichnete das Verfahren als „inszeniert“ und kritisierte die Darstellung, seine Mandantin sei „hochgefährlich“. Das internationale Medienecho sei überwiegend kritisch gewesen, was der ungarischen Justiz geschadet habe.
Mögliche Verkürzung der Haftstrafe
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, plant die Verteidigung eine Überstellung nach Deutschland zu beantragen. Ein solches Vorgehen sei innerhalb der EU üblich. Richwin geht davon aus, dass die verhängte Strafe bei einer Überstellung in deutsche Haftanstalten gekürzt werden könnte, da deutsche Gerichte die Haftbedingungen in Ungarn als härter einschätzen.
