Haftstrafe nachGewalttaten
Acht Jahre Haft – dieses Urteil sprach ein Gericht in Budapest gegen die non-binäre deutsche Person Maja T. aus. Sie wurde wegen lebensbedrohlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig gesprochen, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Die Verurteilung ist Teil einer größeren Anklagewelle im sogenannten Budapest-Komplex.
Im Kern geht es um Vorfälle rund um den „Tag der Ehre“ im Februar 2023. Damals kam es zu Angriffen auf mutmaßliche Rechtsextremisten. T. geriet ins Visier der ungarischen Behörden. Im November 2023 wurde ein Europäischer Haftbefehl gegen die Person erlassen.
Auslieferung und Gerichtsentscheidung
Die Auslieferung von Maja T. nach Ungarn erfolgte im Juni dieses Jahres. Allerdings gab es im Nachgang eine höchstrichterliche Entscheidung in Deutschland: Das Bundesverfassungsgericht urteilte später, dass die Auslieferung von T. rechtswidrig gewesen sei. Ungeachtet dessen erfolgte nun das Urteil in Budapest.



