Non-binäre Person wegen Gewalttaten verurteilt

Acht Jahre Haft für Maja T. in Ungarn

Acht Jahre Haft für Maja T. in Ungarn
Foto: Gefängnis (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Ein Gericht in Budapest hat die non-binäre deutsche Person Maja T. zu acht Jahren Haft verurteilt. Der Schuldspruch betrifft lebensbedrohliche Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Der Fall hängt mit Angriffen auf mutmaßliche Rechtsextremisten im Rahmen des „Tages der Ehre“ 2023 zusammen. T. wurde im Juni nach einem EU-Haftbefehl ausgeliefert.

Haftstrafe nachGewalttaten

Acht Jahre Haft – dieses Urteil sprach ein Gericht in Budapest gegen die non-binäre deutsche Person Maja T. aus. Sie wurde wegen lebensbedrohlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig gesprochen, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Die Verurteilung ist Teil einer größeren Anklagewelle im sogenannten Budapest-Komplex.

Im Kern geht es um Vorfälle rund um den „Tag der Ehre“ im Februar 2023. Damals kam es zu Angriffen auf mutmaßliche Rechtsextremisten. T. geriet ins Visier der ungarischen Behörden. Im November 2023 wurde ein Europäischer Haftbefehl gegen die Person erlassen.

Auslieferung und Gerichtsentscheidung

Die Auslieferung von Maja T. nach Ungarn erfolgte im Juni dieses Jahres. Allerdings gab es im Nachgang eine höchstrichterliche Entscheidung in Deutschland: Das Bundesverfassungsgericht urteilte später, dass die Auslieferung von T. rechtswidrig gewesen sei. Ungeachtet dessen erfolgte nun das Urteil in Budapest.