Die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag, Simone Borchardt, hat Forderungen der Bundesländer nach einem Rauchverbot beim Autofahren mit Kindern und Schwangeren zurückgewiesen. Borchardt betonte gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, dass Gesundheitspolitik das gesamte System im Blick behalten müsse, anstatt bei symbolischen Einzelmaßnahmen zu verharren. Nur so könnten echte Verbesserungen für die Gesundheit der Menschen erreicht werden.
Der Schutz von Kindern und Schwangeren vor Tabakrauch sei zweifellos ein wichtiges Anliegen, so Borchardt weiter. Sie argumentierte jedoch, dass es zu kurz greife, dieses komplexe Problem auf eine singuläre Maßnahme wie ein Rauchverbot im Auto zu beschränken. Eine ganzheitliche und systematische Strategie sei entscheidend.
Eine Initiative mehrerer Bundesländer plant, erneut eine Gesetzesvorlage im Bundesrat einzubringen, die ein Rauchverbot im Auto vorsieht, wenn Kinder oder Schwangere mitfahren. Sollte die Länderkammer in ihrer nächsten Sitzung am 26. September zustimmen, müsste sich der Bundestag mit dem Vorstoß befassen.
Borchardt äußerte sich skeptisch zu einem solchen Verbot. Sie bezeichnete ein ausschließliches Verbot im Auto als Placebo, da viele Kinder auch zu Hause oder in anderen sozialen Umfeldern Tabakrauch ausgesetzt seien. Ihr zufolge müsse das Ziel darin bestehen, den Tabakkonsum insgesamt einzudämmen. Dies sei nur durch Aufklärung, konsequente Präventionsarbeit und wirksame Hilfen für den Rauchstopp zu erreichen.
Hingegen äußerte sich Klaus Reinhardt, der Präsident der Bundesärztekammer, anders. Er bezeichnete das Rauchverbot in Autos, in denen Minderjährige oder Schwangere sitzen, als überfällig. Reinhardt wies darauf hin, dass Passivrauchen die Gesundheit massiv schädige, insbesondere bei Ungeborenen, Kindern und Jugendlichen. In ihrer Gegenwart nicht zu rauchen, sollte seiner Meinung nach selbstverständlich sein.
Dort, wo diese Einsicht fehle, müsse der Staat eingreifen. Reinhardt verdeutlichte, dass die Feinstaubbelastung durch Tabakrauch in Fahrzeugen der einer durchschnittlich verrauchten Bar entspreche. Fehlen Vernunft und Verantwortungsgefühl, seien sanktionsbewehrte Verbote unumgänglich.
Auch Carola Reimann, die Vorstandsvorsitzende der Krankenkasse AOK, sieht Handlungsbedarf. Sie betonte die Notwendigkeit gesetzlicher Einschränkungen für die wenigen Unbelehrbaren, um besonders vulnerable Gruppen wie Kinder und Schwangere vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen.
Bedenken äußerte hingegen die Gewerkschaft der Polizei (GdP). Der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke argumentierte gegenüber den Funke-Zeitungen, dass ein Rauchverbot im Auto nur wirke, wenn es intensiv durch die Polizei kontrolliert werde. Solche Kontrollen könnten im Polizeialltag gut erfolgen, wenn die Polizei endlich mehr Personal auf der Straße hätte. Kopelke schloss mit dem Hinweis, die Politik bestimme selbst, was aus diesem Verbot werde, und spielte dabei auf den seiner Ansicht nach nötigen Personalaufwuchs bei den Beamten an.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)