Klage beim BVerfG eingereicht
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat seine Bemühungen um eine verstärkte Naturschutz-Gesetzgebung weiter intensiviert. Wie der Umweltverband am Mittwoch bekannt gab, wurde am Dienstag ein neuer Schriftsatz beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingereicht.
Myriam Rapior, Mitglied des BUND-Bundesvorstands und erste Beschwerdeführerin, äußerte sich zu den Beweggründen: „Der Biodiversitätsverlust ruiniert die Voraussetzungen menschenrechtlicher Freiheit wie Leben, Gesundheit und Ernährungssicherheit.“ Sie betonte zudem das Vertrauen des Verbandes, dass das BVerfG, ähnlich wie bereits im Klima-Beschluss, auch im Bereich des Naturschutzes die Rechte zukünftiger Generationen schützen werde.
Der BUND weist mit der Klage auch darauf hin, dass der fortschreitende Biodiversitätsverlust voraussichtlich weitaus höhere Kosten verursachen wird als ein effektiver Naturschutz. „Das Artensterben ist daher schon rein wirtschaftlich fatal“, so Rapior weiter.
Ziel der Verfassungsbeschwerde ist es, den Bundestag – analog zur Klimaklage im Jahr 2021 – dazu zu bewegen, ein umfassendes gesetzliches Schutzkonzept zu entwickeln. Dieses Konzept soll einen Stopp des Biodiversitätsverlusts sowie koordinierte Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur beinhalten. Der BUND argumentiert, dass sich die Lage sowohl beim Biodiversitätsverlust als auch beim Klimawandel stetig verschärft und die gegenwärtige Politik das bestehende Naturschutzrecht schwächt. Der Verband hebt hervor, dass ohne intakte Ökosysteme, die Neubildung von Böden, funktionierende Bestäubungsprozesse und intakte Süßwasserkreisläufe die menschliche Existenz langfristig gefährdet sei.
Ein zentraler Pfeiler der BUND-Klage ist das Klima-Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH). Dieses Gutachten macht deutlich, dass unterlassener Umweltschutz zu milliardenschweren Schadensersatzforderungen gegen Staaten führen kann.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)
