Ein aktueller Forschungsbericht des Ifo-Instituts offenbart die beeindruckende Zahl von über 500 unterschiedlichen Sozialleistungen in Deutschland. Diese Erhebung, die auf Bundesebene erfolgte, skizziert ein facettenreiches Bild des deutschen Sozialstaats.
Ursprünglich zielte das Forschungsprojekt darauf ab, das Ausmaß und die Wirkung aller Sozialleistungen zu quantifizieren. Jedoch stellten die Forscher fest, dass die schiere Anzahl der Vorschriften und Leistungen diese Aufgabe nahezu unlösbar machte. Wie Andreas Peichl, Leiter des Ifo-Zentrums für Makroökonomik und Befragungen, erklärte, entstand aus dieser Herausforderung zunächst eine detaillierte Inventarliste aller Sozialleistungen auf Bundesebene, anstelle der ursprünglich geplanten umfassenden Berechnung.
Die rechtliche Grundlage dieser Leistungen ist umfangreich: Allein die Sozialgesetzbücher beinhalten derzeit 3.246 Paragrafen, die nicht nur die Leistungen selbst, sondern auch die für ihre Umsetzung notwendigen Regeln festlegen. Hinzu kommen weitere Gesetze, die ergänzende Leistungen begründen, darunter das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) sowie das Gesetz über die Familienpflegezeit.
Lilly Fischer, Forscherin am Ifo-Institut, sieht in der erstellten Datenbank einen entscheidenden ersten Schritt hin zu mehr Transparenz im Sozialstaat. Sie betont die Notwendigkeit, dass die Politik im nächsten Schritt Daten zu Inanspruchnahme, Kosten und Verwaltungsaufwand der Leistungen bereitstellt. Dies sei unerlässlich, um Sozialpolitik evidenzbasiert und damit effektiver gestalten zu können.
Laut den Paragraphen 1 und 11 des Sozialgesetzbuchs I (SGB I) umfassen Sozialleistungen Dienst-, Geld- oder Sachleistungen sowie weitere Hilfen, die zur Verwirklichung von sozialer Gerechtigkeit und Sicherheit erbracht werden.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)