Stuttgart – Im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle nach Belgrad stellten Bundespolizisten am Flughafen Stuttgart am vergangenen Wochenende (04.02.2026) fest, dass gegen einen 44-jährigen türkischen Staatsangehörigen ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Tübingen vorliegt.
Er war wegen eines Verbrechens nach dem Betäubungsmittelgesetz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Es besteht eine Restfreiheitsstrafe von 568 Tagen. Hierbei wurden ihm 162 Tage aus der Untersuchungshaft angerechnet. Die Bundespolizisten lieferten den Mann im Anschluss der polizeilichen Maßnahmen in die Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim ein.

