Reform soll „Lahmlegen“ verhindern
Die jüngste Klage des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) gegen den privaten Gebrauch von Streusalz in Berlin hat in der Berliner Koalition für Eile gesorgt. Die Regierungsparteien wollen das Gesetz zur Änderung des Verbandsklagerechts zügig beraten und zu einer Neuregelung kommen.
„Untragbar und muss zu Recht dazu führen“
Reinhard Brandl, parlamentarischer Geschäftsführer der CSU, sieht die aktuelle Situation kritisch. „Nicht zuletzt der Fall aus Berlin zeigt: Das Verbandsklagerecht muss reformiert werden.“, sagte er den Zeitungen der Mediengruppe Bayern. Er argumentiert, dass erfolgreiche Klagen von Umweltverbänden gegen „vernünftige und pragmatische Lösungen“ die Akzeptanz des Naturschutzes schädigen und staatliches Handeln lähmen würden. Brandl fordert eine „grundlegende Reform“, damit Klagerechte nicht als Werkzeug missbraucht werden, um demokratisch gewählte Entscheidungsträger zu blockieren. Der Kabinettsbeschluss sei ein erster Schritt, eine Lösung innerhalb der nächsten Monate sei das Ziel.
Dirk Wiese, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion, schloss sich der Kritik an und deutete eine mögliche Verschärfung des Gesetzentwurfs an. „Über den Nabu kann man dieser Tage nur den Kopf schütteln.“, so Wiese. Er beschrieb die Situation als „untrafbar“ und forderte eine offene Diskussion über eine Einschränkung des Verbandsklagerechts, angesichts der Risiken, die durch die Situation in Berlin entstünden.



