Kritik an einseitigem Interessenausgleich
Der von der Bundesregierung vorgelegte Kompromiss zur Filmförderreform sorgt für Unmut bei der IT-Branche. Der Bitkom spricht von einem „kein tragfähiger Interessenausgleich“, der vor allem die Produzenten bevorzuge und die Anliegen der Videodiensteanbieter ignoriere. Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder übt scharfe Kritik.
Besonders die vorgesehene „Öffnungsklausel“ steht im Fokus der Beanstandungen. Zwar soll sie Videodiensten ermöglichen, Produktionsauflagen zu umgehen, wenn sie mehr in neue Filme und Serien investieren. Doch diese Chance ist an zusätzliche Verhandlungen mit Produzentenverbänden über Rechtefragen geknüpft. Dies, so Rohleder, verleihe einzelnen Branchen faktisch ein Vetorecht und schaffe einen „systematischen Fehlanreiz“, der Investitionen ausbremse.
Der Verband appelliert nun an den Bundestag, im weiteren Gesetzgebungsverfahren nachzujustieren. Die „Perspektive der Konsumenten“ müsse stärker Bedacht werden. Deutschland benötige eine Filmförderung, die Investitionen erleichtere und nicht verkompliziere, fordert Rohleder.

