Am frühen Sonntagmorgen, kurz nach 1 Uhr, ereignete sich auf einem Rastplatz an der A6 bei St. Leon-Rot ein Verkehrsunfall. Ein 47-jähriger Fahrer eines Kleinlasters wollte ausparken und streifte dabei einen neben ihm abgestellten BMW. Der Aufprall führte zu einem Sachschaden von mindestens 2.000 Euro, der beide Fahrzeuge betraf. Glücklicherweise wurden bei diesem Vorfall keine Personen verletzt.
Bei der Aufnahme des Unfalls durch die Beamten stieg den Polizisten deutlicher Alkoholgeruch in die Nase. Ein sofort durchgeführter Alkoholtest bei dem Kleinlasterfahrer bestätigte den Verdacht: Der Mann hatte einen Wert von etwa 1,7 Promille. Ein derart hoher Wert weist auf eine erhebliche Alkoholisierung hin, die die Fahrtüchtigkeit stark beeinträchtigt.
Rechtliche Konsequenzen und weitere Ermittlungen
Aufgrund des festgestellten Alkoholwerts wurde dem Fahrer auf Anordnung der Beamten eine Blutprobe entnommen. Die Autobahnpolizei Walldorf hat Ermittlungen wegen Straßenverkehrsgefährdung eingeleitet. Diese Strafvorschrift greift, wenn jemand im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.
Darüber hinaus wurde dem 47-jährigen Kleinlasterfahrer sein Führerschein beschlagnahmt. Da er diesen nicht freiwillig herausgeben wollte, wurde die Beschlagnahmung erzwungen und der Führerschein zu den Akten genommen. Diese Maßnahme hat zur Folge, dass der Mann bis zu einer abschließenden gerichtlichen Entscheidung kein Kraftfahrzeug mehr im öffentlichen Straßenverkehr führen darf. Seine Fahrt war somit beendet, und er muss sich nun den rechtlichen Konsequenzen seines Handelns stellen.
