September bringt Bewegung bei der Rente
Der September 2025 hält für Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland zahlreiche Änderungen bereit – von der vollen Wirkung der Rentenerhöhung über wichtige Fristen bei der Steuererklärung bis hin zu Anpassungen bei Pflegeversicherungsbeiträgen. Wer jetzt nicht aufpasst, riskiert, Geld zu verlieren oder wichtige Termine zu verpassen.
1. Rentenzahlung: Termin im September
Die gesetzliche Rente wird wie gewohnt am letzten Bankarbeitstag des Monats überwiesen. Im September 2025 fällt dieser auf Dienstag, den 30. September.
Wer die Rente vorschüssig erhält, bekommt das Geld bereits am Freitag, 29. August 2025. Neu-Rentner, die im Laufe des Monats in den Ruhestand eintreten, müssen mit leicht abweichenden Überweisungsterminen rechnen.
2. Rentenerhöhung: Jetzt kommt das Plus an
Seit Juli 2025 gilt die Rentenerhöhung von 3,74 Prozent, der aktuelle Rentenwert liegt bei 40,79 Euro pro Entgeltpunkt. Doch erst jetzt im September spüren viele Rentner die volle Wirkung.
Grund: Im Juli und August wurden einmalige Nachberechnungen für Pflegebeiträge abgezogen. Ab September ist das erledigt – das Plus kommt endlich komplett auf dem Konto an.
Beispiel:
Wer bisher 1.500 Euro brutto Rente bekommen hat, erhält nun rund 1.556 Euro brutto.
3. Zuschlag für Erwerbsminderungsrentner
Für Erwerbsminderungsrentner, deren Rentenbeginn zwischen 2001 und 2018 lag, bleibt der Rentenzuschlag von bis zu 7,5 Prozent vorerst bestehen. Die Auszahlung erfolgt im September wieder zwischen dem 10. und 20. des Monats – separat zur regulären Rente.
Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag in die normale Monatsrente integriert. Rentner sollten deshalb ihre Kontoauszüge und Bescheide genau prüfen.
4. Neue Renteneintritte im September
Auch beim Renteneintritt gibt es Änderungen. Diese Gruppen können jetzt erstmals in Rente gehen:
- Regelaltersrente: Jahrgänge 02.06.1959 bis 01.07.1959, Eintritt mit 66 Jahren und 2 Monaten, ohne Abschläge.
- Altersrente für langjährig Versicherte: Jahrgänge 02.08.1962 bis 01.09.1962, vorzeitiger Eintritt mit 63 Jahren, 13,2 % Abschlag.
- Besonders langjährig Versicherte: Jahrgänge 02.02.1961 bis 01.03.1961, nach 45 Versicherungsjahren, Eintritt mit 64 Jahren und 6 Monaten, abschlagsfrei.
- Schwerbehinderte Menschen: Jahrgänge 02.10.1963 bis 01.11.1963, Eintritt mit 61 Jahren und 10 Monaten, 10,8 % Abschlag bei GdB 50+.
Tipp: Frühzeitig Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen – online oder telefonisch.
5. Steuererklärung: Fristen nicht verpassen
Die Frist für die Steuererklärung 2024 ist am 31. Juli 2025 abgelaufen. Wer sie versäumt hat, sollte im September dringend nachholen, um Zuschläge und Schätzungen zu vermeiden.
Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein gilt eine verlängerte Frist bis 2. Juni 2026.
Freiwillige Erklärungen sind weiterhin bis zu vier Jahre rückwirkend möglich.
6. Pflegeversicherung: Alles wieder im Lot
Zum 1. Januar 2025 stieg der Beitrag zur Pflegeversicherung von 3,4 auf 3,6 Prozent für Eltern und von 3,8 auf 4,0 Prozent für Kinderlose. Die Nachzahlungen für das erste Halbjahr wurden im Juli und August eingezogen.
Ab September erfolgt der Abzug wieder regulär – keine zusätzlichen Belastungen mehr.
Tipps für September
- Konto prüfen: Stimmen Betrag und Zuschläge?
- Bescheide lesen: Besonders bei Integration des Zuschlags im Herbst aufmerksam bleiben.
- Fristen einhalten: Steuererklärung zügig nachreichen.
- Beratung nutzen: Deutsche Rentenversicherung informiert telefonisch und online.
Fazit
Der September 2025 bringt keine Revolution, aber spürbare Verbesserungen für viele Rentner: mehr Geld durch die volle Rentenerhöhung, stabile Pflegebeiträge und klar geregelte Zuschläge. Wer seine Finanzen im Blick behält und Fristen einhält, profitiert jetzt am meisten.