Maßnahmen gegen Diskriminierung in Behörden gefordert

Rassismus-Studie offenbart Missstände: Antirassismus-Beauftragte fordert Konsequenzen

Rassismus-Studie offenbart Missstände: Antirassismus-Beauftragte fordert Konsequenzen
Foto: Natalie Pawlik (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Eine neue Studie deckt institutionellen Rassismus in deutschen Behörden auf. Natalie Pawlik, Bundesbeauftragte für Antirassismus, pocht auf konkrete Maßnahmen. Sie betont, dass Vorurteile und unbewusste Denkmuster das Handeln beeinflussen und Vertrauen in staatliche Institutionen untergraben können. Entscheidend sei nun, diskriminierende Mechanismen zu erkennen und zu überwinden.

Studie zeigt tiefsitzenden Rassismus

Die umfassende Studie „Institutionen und Rassismus“ (Inra) des Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt hat erstmals detaillierte Einblicke in die Arbeitsweise von Behörden gewährt. Über drei Jahre untersuchten Wissenschaftler Institutionen wie Jobcenter, Jugendämter und Ausländerbehörden. Das Ergebnis ist alarmierend: Rassismus ist in allen untersuchten Bereichen nachweisbar.

Die Diskriminierung zeigt sich dabei nicht in offenen Anfeindungen, sondern subtiler in individuellen Einstellungen von Mitarbeitern, behördlichen Praktiken und im Umgang mit Beschwerden. „Rassismus macht auch vor Behörden nicht Halt und kann dort Handlungsweisen und Routinen beeinflussen, die diskriminierend wirken können“, so die Bundesbeauftragte für Antirassismus, Natalie Pawlik (SPD), gegenüber der „Rheinischen Post“.

Pawlik fordert Umdenken und Handlung

Pawlik betont die enorme Verantwortung von Entscheidungsträgern in Verwaltung, Polizei, Bildungssystem und Justiz. „Das Handeln staatlicher Institutionen … entscheidet maßgeblich über Vertrauen in den Staat, Teilhabe und Chancengleichheit.“ Sie appelliert daher an ein Erkennen und Entgegenwirken diskriminierender Mechanismen, ohne dabei pauschal Verdacht gegen Institutionen zu schöpfen. „Jegliche Form von Rassismus darf in privaten und staatlichen Institutionen keinen Platz haben.“

Die Antirassismusstelle wird die Ergebnisse der Studie genau auswerten und in die Neuauflage des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus einfließen lassen. Die Lücken im Rechtssystem, die Diskriminierung begünstigen, werden ebenfalls beleuchtet. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt bislang nicht für das Verhältnis zwischen Behörden und Bürgern.