Studie zeigt tiefgreifende Probleme
Die Ergebnisse der „Institutionen und Rassismus“ (Inra)-Studie sind alarmierend. Rassismus äußert sich demnach nicht nur in offenen Anfeindungen, sondern vor allem in Vorurteilen und unbewussten Denkmustern, die das Handeln von Mitarbeitern in Ämtern, Schulen oder der Justiz prägen. Dies kann zu diskriminierenden Praktiken führen und das Vertrauen der Bürger in den Staat untergraben.
Pawlik fordert Maßnahmen im gesamten Apparat
Natalie Pawlik, Bundesbeauftragte für Antirassismus, betont die dringende Notwendigkeit, diese Mechanismen zu erkennen und zu bekämpfen. Sie fordert Entscheidungsträger auf allen Ebenen, „ohne Generalverdacht gegen unsere Institutionen“, verantwortungsvoll zu handeln. Klar ist: „Jegliche Form von Rassismus darf in privaten und staatlichen Institutionen keinen Platz haben.“
Lücken im Rechtsschutz
Ein zentraler Kritikpunkt der Studie sind die Schutzlücken im deutschen Rechtssystem. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz findet auf das Verhältnis zwischen Bürgern und staatlichen Institutionen bisher keine Anwendung. Das bedeutet, wer durch eine Behörde diskriminiert wird, kann sich nicht auf dieses wichtige Antidiskriminierungsgesetz berufen.
Neue Handlungsempfehlungen für Aktionsplan
Die Antirassismusstelle wird die Erkenntnisse der Inra-Studie detailliert auswerten. Die Ergebnisse und daraus abgeleitete Handlungsempfehlungen sollen in die Neuauflage des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus einfließen, dessen Koordination Pawlik übernommen hat. Die Studie analysierte über drei Jahre hinweg Rassismus in Jobcentern, Ausländerbehörden und im Bildungssystem.

