Studienergebnisse alarmieren

Rassismus in Behörden: Bundesbeauftragte fordert klare Konsequenzen

Rassismus in Behörden: Bundesbeauftragte fordert klare Konsequenzen
Foto: Natalie Pawlik (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Eine neue Studie enthüllt tiefgreifenden Rassismus in staatlichen Institutionen. Die Bundesbeauftragte für Antirassismus, Natalie Pawlik, dringt auf Maßnahmen und betont die Wichtigkeit von Vertrauen in den Staat. Vor allem strukturelle Lücken im Recht werden kritisiert.

Studie deckt strukturellen Rassismus auf

Hass und offene Anfeindungen sind selten. Deutlich problematischer scheint rassistische Diskriminierung in deutschen Behörden im Alltag zu stecken. Vorurteile und unbewusste Denkmuster prägen laut der Studie „Institutionen und Rassismus“ (Inra) die Handlungsweisen und Routinen in Verwaltung, Polizei, Bildung und Justiz. Die Ergebnisse des Instituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt (IGZ) sind für die Bundesbeauftragte für Antirassismus, Natalie Pawlik (SPD), ein Weckruf.

Die Studie, die über drei Jahre hinweg Einblicke in Jobcenter, Jugendämter und Ausländerbehörden gewährte, zeigt, dass Rassismus in allen untersuchten Institutionstypen nachweisbar ist. Er äußert sich demnach in individuellen Einstellungen von Mitarbeitenden, in behördlichen Praktiken, Ermessensspielräumen und im Umgang mit Beschwerden.

Fehlender Rechtsschutz wird kritisiert

Eine gravierende Schutzlücke im Rechtssystem wird durch die Studie ebenfalls aufgedeckt: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das Diskriminierung in vielen Bereichen verbietet, gilt bislang nicht für das Verhältnis zwischen Bürgern und staatlichen Institutionen. Wer von einer Behörde diskriminiert wird, kann sich nicht auf dieses wichtige Antidiskriminierungsgesetz berufen.

Pawlik betont die enorme Verantwortung von Entscheidungsträgern in staatlichen Institutionen. Sie müssten diskriminierende Mechanismen erkennen und diesen entgegenwirken, ohne dabei einen Generalverdacht gegen die Institutionen selbst zu erwecken. „Jegliche Form von Rassismus darf in privaten und staatlichen Institutionen keinen Platz haben“, sagte Pawlik der „Rheinischen Post“.

Bundesarbeitsministerium und Antirassismusstelle werten Ergebnisse aus

Die Ergebnisse der Inra-Studie werden nun sowohl vom Bundesinnenministerium als auch von Pawliks Antirassismusstelle genau ausgewertet. Die Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen sollen in die Neuauflage des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus einfließen, dessen Koordination Pawlik innehat.