Studie enthüllt strukturelle Diskriminierung

Rassismus in Behörden: Antirassismusbeauftragte fordert Konsequenzen

Rassismus in Behörden: Antirassismusbeauftragte fordert Konsequenzen
Foto: Natalie Pawlik (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Eine neue Studie des Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt (Inra) legt die tiefe Verwurzelung von Rassismus in deutschen Behörden offen. Natalie Pawlik, Bundesbeauftragte für Antirassismus, sieht dringenden Handlungsbedarf und fordert konkrete Maßnahmen, um diskriminierende Praktiken zu unterbinden. Die Ergebnisse betreffen Bereiche wie Verwaltung, Polizei und Justiz.

Ungleichbehandlung im Amt

Die Ergebnisse der „Institutionen und Rassismus“-Studie (Inra) sind erschütternd: Rassismus ist laut den Forschern kein Randphänomen mehr, sondern zeigt sich in vielfältigen und oft subtilen Formen innerhalb staatlicher Institutionen. Natalie Pawlik (SPD), die Bundesbeauftragte für Antirassismus, appelliert nun an die Verantwortungsträger.

„Rassismus macht auch vor Behörden nicht Halt und kann dort Handlungsweisen und Routinen beeinflussen, die diskriminierend wirken können“, erklärte Pawlik gegenüber der „Rheinischen Post“. Die Studie belegt, dass die Art und Weise, wie staatliche Institutionen agieren und Entscheidungen treffen, das Vertrauen der Bevölkerung maßgeblich mitbestimmt.

Strukturelle Lücken aufgedeckt

Die Inra-Forscher hatten über drei Jahre hinweg Zugang zu Ämtern wie Jobcentern, Jugendämtern und Ausländerbehörden. Ihre Erkenntnisse deuten darauf hin, dass rassistische Diskriminierung weniger in offenen Anfeindungen, sondern vielmehr in Routinen, Ermessensspielräumen und der Organisationskultur verankert ist. Einzelne Mitarbeiteräußerungen, behördliche Praktiken und der Umgang mit Beschwerden wurden analysiert.

Besonders kritisch sehen die Experten eine Lücke im Rechtssystem: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt nämlich bislang nicht für das Verhältnis zwischen Bürgern und Behörden. Wer sich also von einer staatlichen Stelle diskriminiert fühlt, kann sich nicht auf dieses zentrale Antidiskriminierungsgesetz berufen. Dies sei eine strukturelle Schwäche, die Diskriminierung begünstige.

Handlungsempfehlungen für die Zukunft

Pawlik kündigte an, dass die Antirassismusstelle die Studienergebnisse genauestens prüfen werde. Die Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen sollen in die Neuauflage des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus einfließen, dessen Koordination Pawlik innehat. „Jegliche Form von Rassismus darf in privaten und staatlichen Institutionen keinen Platz haben“, betonte sie und richtete einen klaren Appell an die Entscheidungsträger, diskriminierende Mechanismen zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken – und das, ohne einen pauschalen Generalverdacht gegen die Institutionen selbst zu schüren.