Rassismus tief in Strukturen verankert
Die „Institutionen und Rassismus“ (Inra) Studie des Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt liefert besorgniserregende Einblicke in den Alltag deutscher Behörden. Laut der Erhebung, die über drei Jahre hinweg conducted wurde, ist rassistische Diskriminierung kein Randphänomen, sondern manifestiert sich in verschiedenen Formen: von individuellen Einstellungen einzelner Mitarbeiter bis hin zu behördlichen Praktiken und im Umgang mit Beschwerden. Insbesondere die Organisationskultur und Ermessensspielräume werden als Nährboden für schleichende Diskriminierung identifiziert.
Betroffene ohne Rechtsgrundlage
Ein Kernproblem, das die Studie hervorhebt, liegt in rechtlichen Lücken. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das eigentlich vor Diskriminierung schützen soll, greift im Verhältnis zwischen Bürgern und staatlichen Institutionen bisher nicht. Dies bedeutet, dass Betroffene keine rechtliche Handhabe haben, sich auf das zentrale Antidiskriminierungsgesetz zu berufen, wenn sie sich von Behörden diskriminiert fühlen. Ein Zustand, der die Position der Betroffenen weiter schwächt.
Behörden müssen Verantwortung übernehmen
Natalie Pawlik, die Bundesbeauftragte für Antirassismus, appelliert an die Verantwortungsträger in Verwaltung, Polizei, Bildungssystem und Justiz. Sie betont die Notwendigkeit, diskriminierende Mechanismen zu erkennen und aktiv dagegen vorzugehen, ohne dabei einen pauschalen Generalverdacht gegen die Institutionen zu schüren. „Jegliche Form von Rassismus darf in privaten und staatlichen Institutionen keinen Platz haben“, so Pawlik. Die Ergebnisse der Inra-Studie sollen nun in die Überarbeitung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus einfließen, den Pawlik federführend koordiniert.

