Strukturelle Lücken und unbewusste Muster
Die erst kürzlich veröffentlichte Studie „Institutionen und Rassismus“ (Inra) hat Alarmglocken schrillen lassen. „Die InRa-Studie zeigt deutlich, dass sich Rassismus nicht nur in Hass und Gewalt äußert, sondern auch in Vorurteilen und Denkmustern, die uns unbewusst prägen“, erklärt die Bundesbeauftragte für Antirassismus, Natalie Pawlik (SPD).
Besorgniserregend sei, dass diese Muster auch vor Behörden nicht Halt machen. Pawlik betont gegenüber der „Rheinischen Post“, dass solche Verhaltensweisen und Routinen in Verwaltung, Polizei, Bildungssystem und Justiz diskriminierende Wirkungen entfalten können. „Das Handeln staatlicher Institutionen […] entscheidet maßgeblich über Vertrauen in den Staat, Teilhabe und Chancengleichheit.“
Verantwortung der Entscheidungsträger
Entscheidungsträger in den untersuchten Bereichen tragen laut Pawlik eine „große Verantwortung“. Sie müssten diskriminierende Mechanismen erkennen und ihnen wirksam entgegentreten, wobei sie eine pauschale Verurteilung der Institutionen vermeidet. „Jegliche Form von Rassismus darf in privaten und staatlichen Institutionen keinen Platz haben.“, so Pawlik.
Die Ergebnisse der Inra-Studie, die über drei Jahre hinweg Einblicke in Jobcenter, Jugendämter und Ausländerbehörden gewährte, sollen nun ausgewertet werden. „Wir werden uns die Ergebnisse der Inra-Studie daher genau anschauen und Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen in die Neuauflage des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus einfließen lassen“, kündigte die Bundesbeauftragte an.
Die Studie macht deutlich, dass Rassismus in deutschen Behörden oft subtil in Routinen und Organisationskulturen verankert ist, statt in offenen Anfeindungen.
Alarmierend: Aktuell schützt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nicht das Verhältnis zwischen Bürgern und staatlichen Institutionen. Betroffene können sich daher nicht auf diesen zentralen Schutz berufen.

