Pawlik fordert Maßnahmen gegen Diskriminierung

Rassismus-Studie deckt Schwachstellen auf

Rassismus-Studie deckt Schwachstellen auf
Foto: Natalie Pawlik (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Eine neue Studie "Institutionen und Rassismus" (Inra) zeigt, dass die Diskriminierung vor deutschen Behörden nicht Halt macht. Sie manifestiert sich in Vorurteilen und unbewussten Denkmustern, nicht nur in offenen Hassbekundungen. Die Bundesbeauftragte für Antirassismus fordert nun Konsequenzen und möchte die Erkenntnisse in den Nationalen Aktionsplan integrieren.

Probleme in Ämtern bestätigt

Die Veröffentlichung der „Institutionen und Rassismus“ (Inra)-Studie vom Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt schlägt hohe Wellen. Natalie Pawlik, Bundesbeauftragte für Antirassismus und SPD-Politikerin, verlangt nach den Ergebnissen klare Maßnahmen gegen Diskriminierung in staatlichen Behörden.

„Die InRa-Studie zeigt deutlich, dass sich Rassismus nicht nur in Hass und Gewalt äußert, sondern auch in Vorurteilen und Denkmustern, die uns unbewusst prägen“, erklärte Pawlik gegenüber der „Rheinischen Post“. Sie betont, dass Behörden wie Verwaltung, Polizei, Bildungswesen oder Justiz keineswegs immun gegen solche Muster seien. Die Art und Weise, wie staatliche Institutionen agieren, beeinflusst direkt das Vertrauen der Bürger in den Staat sowie deren Teilhabe und Chancengleichheit.

Pawlik appelliert an die Verantwortung von Entscheidungsträgern in diesen Bereichen. Sie müssten diskriminierende Mechanismen erkennen und ihnen proaktiv entgegenwirken, ohne dabei einen pauschalen Verdacht gegen alle Institutionen zu üben. „Jegliche Form von Rassismus darf in privaten und staatlichen Institutionen keinen Platz haben“, so die Bundesbeauftragte.

Die Ergebnisse der Studie sollen nun sowohl vom Bundesinnenministerium als auch von der Antirassismusstelle eingehend geprüft werden. Pawlik kündigte an, die Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen würden in die kommende Neuauflage des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus einfließen, dessen Koordination sie innerhalb der Bundesregierung übernommen hat.

Für die Inra-Studie hatten Wissenschaftler über einen Zeitraum von drei Jahren umfassenden Zugang zu staatlichen Einrichtungen wie Jobcentern, Jugendämtern und Ausländerbehörden. Der Abschlussbericht belegt die Präsenz rassistischer Diskriminierung über verschiedene Institutionstypen hinweg. Diese zeige sich beispielsweise in den Einstellungen einzelner Mitarbeiter, in behördlichen Abläufen und Ermessensspielräumen oder im Umgang mit Beschwerden. Auffällig sei, dass Rassismus in deutschen Behörden seltener offen zutage trete, sondern vielmehr in Routinen, Entscheidungsprozessen und der Organisationskultur verankert sei. Auf struktureller Ebene werde die Diskriminierung durch Schutzlücken im Rechtssystem begünstigt. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist beispielsweise derzeit nicht auf das Verhältnis zwischen Bürgern und Behörden anwendbar, was Betroffenen die Möglichkeit nimmt, sich auf das zentrale Antidiskriminierungsgesetz zu berufen.