Zwei EU-Haftbefehle in 48 Stunden vollstreckt
Die Arbeit der Bundespolizei an der Grenze zwischen Deutschland und Frankreich führte in Neuenburg zu zwei bedeutenden Festnahmen innerhalb von nur 48 Stunden. Bei den Vorgängen handelte es sich um die Vollstreckung europäischer Haftbefehle, die jeweils von ausländischen Behörden ausgestellt worden waren.
Erster Fall: Italienischer Staatsangehöriger am Grenzübergang Neuenburg – Autobahn
Am Freitagmorgen, dem 14. November 2025, kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei einen 58-jährigen italienischen Staatsangehörigen am Grenzübergang Neuenburg – Autobahn. Die routinemäßige Überprüfung im Schengener Informationssystem (SIS) offenbarte eine Ausschreibung zur Festnahme des Mannes. Die italienischen Behörden suchten ihn wegen vorgeworfener Straftaten zum Nachteil von Personen.
Der Mann wurde umgehend vorläufig festgenommen und nach der anschließenden Vorführung zur Haftprüfung in eine Justizvollzugsanstalt überführt. Dort wartet er nun auf die Entscheidung über seine Auslieferung.
Zweiter Fall: Kroatischer Staatsangehöriger an der Rheinbrücke
Nur einen Tag später, am Samstagmittag des 15. November 2025, ereignete sich ein ähnlicher Vorfall am Grenzübergang Neuenburg – Rheinbrücke. Hier kontrollierten die Beamten einen 23-jährigen kroatischen Staatsangehörigen. Auch bei ihm zeigte die Überprüfung im SIS eine Ausschreibung zur Festnahme an. Die kroatischen Behörden werfen dem jungen Mann ebenfalls Straftaten zum Nachteil von Personen vor.
Auch dieser Mann wurde festgenommen und nach der gerichtlichen Vorführung in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, wo er auf die Entscheidung über sein Auslieferungsverfahren wartet. Diese konsequente Überprüfung von Reisenden an den Grenzen unterstreicht die Wirksamkeit internationaler Fahndungssysteme wie dem SIS und die Wachsamkeit der Bundespolizei bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität. Weitere Informationen zu verwandten Themen finden Sie unter anderem in unserem Artikel über den Haftbefehlsvollzug am Grenzübergang Konstanz.