Schutzkonzepte bundesweit Pflicht?
Die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM), Kerstin Claus, appelliert an alle Kindertagesstätten und Schulen, unabhängig von ihrer Trägerschaft, ihrer gesetzlichen Meldepflicht bei Fällen von sexualisierter Gewalt nachzukommen. „Es geht mir um staatliche Verantwortung“, betonte Claus gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Sie plädiert zudem dafür, alle Schülerakten generell bis zum hundertsten Geburtstag aufzubewahren. Damit möchte sie ein lückenloses Nachvollziehen von Vorfällen ermöglichen.
Claus fordert die Bundesländer auf, verpflichtende schulische Schutzkonzepte gesetzlich zu verankern. „Ich erwarte jetzt einen konsequenten Umgang mit der Vergangenheit, aber auch für die Zukunft“, so die Beauftragte.
Ein Flickenteppich in Sachen Kinderschutz
Die aktuelle Situation zeigt ein uneinheitliches Bild: Lediglich Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Schleswig-Holstein verfügen über klare gesetzliche Regelungen zu Schutzkonzepten. In Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen gibt es lediglich untergesetzliche Anhaltspunkte, die Schulen zur eigenen Entwicklung von Konzepten anhalten. Im Freistaat Bayern sowie in Bremen, Hamburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt fehlt es bislang gänzlich an einer Verpflichtung zum Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt.
Unfallkassen melden Fälle sexualisierter Gewalt
Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen verzeichnete im vergangenen Jahr 2025 insgesamt 138 Meldungen aus Schulen, Kitas und Berufsschulen. Von diesen konnten 79 Fälle sexualisierter Gewalt als Arbeitsunfälle anerkannt werden. 25 Fälle befinden sich noch in der Bearbeitung, während 34 nicht die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllten. Unfallkassen bieten in solchen Fällen nicht nur Rehabilitationsmaßnahmen, sondern unter Umständen auch Rentenzahlungen.
Nordrhein-Westfalens Schulministerin Dorothee Feller (CDU), die auch die unionsregierten Länder in der Kultusministerkonferenz koordiniert, kündigte an, die Anliegen der UBSKM in der nächsten Bildungsministerkonferenz zur Sprache zu bringen. „Mein Ziel ist, dass Missbrauchsopfer überall in Deutschland sämtliche Leistungen bekommen, die ihnen zustehen“, sagte Feller.

