Schutzkonzepte für alle Einrichtungen

Missbrauchsbeauftragte fordert Meldepflicht für Schulen

Foto: Klassenraum in einer Schule (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch, Kerstin Claus, ruft Kitas und Schulen in ganz Deutschland zur Nachkommenschaft ihrer Meldepflicht bei sexualisierter Gewalt auf. Sie fordert zudem die bundesweite gesetzliche Verankerung von schulischen Schutzkonzepten und eine Aufbewahrungsfrist für Schülerakten von bis zu hundert Jahren. Ziel sei ein konsequenter Umgang mit der Vergangenheit und Gegenwart.

Konsequenter Umgang mit Missbrauch gefordert

Kerstin Claus, die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM), hat alle Kindertagesstätten und Schulen, unabhängig von ihrer Trägerschaft, eindringlich zur Erfüllung ihrer Meldepflicht bei Fällen sexualisierter Gewalt aufgefordert. „Es geht mir um staatliche Verantwortung“, betonte Claus gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.

Darüber hinaus plädiert die Beauftragte für eine Aufbewahrungsfrist von Schülerakten bis zum hundertsten Geburtstag der Betroffenen. Eine weitere zentrale Forderung ist die gesetzliche Verpflichtung aller Bundesländer zur Einführung umfassender schulischer Schutzkonzepte. „Ich erwarte jetzt einen konsequenten Umgang mit der Vergangenheit, aber auch für die Zukunft“, so Claus.

Bundesländer uneinheitlich bei Schutzkonzepten

Die Umsetzung von Schutzkonzepten gegen sexualisierte Gewalt ist in Deutschland bislang uneinheitlich geregelt. Während Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Schleswig-Holstein bereits verbindliche gesetzesliche Regelungen haben, agieren andere Länder auf Basis von untergesetzlichen Anordnungen. In Bayern, Bremen, Hamburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt existiert aktuell keinerlei Verpflichtung zur Einführung solcher Konzepte.

Ein Beispiel aus Nordrhein-Westfalen verdeutlicht die Relevanz des Themas: Die zuständige Unfallkasse verzeichnete im Jahr 2025 insgesamt 138 Meldungen von Schulen und Kitas. Davon konnten 79 Fälle sexualisierter Gewalt als Arbeitsunfälle anerkannt werden, 25 werden noch bearbeitet und 34 erfüllten nicht die Kriterien. Die Unfallkassen leisten dabei nicht nur rehabilitative Maßnahmen, sondern können in schweren Fällen auch Renten gewähren.

Bildungsministerin sichert Überprüfung zu

Die nordrhein-westfälische Schulministerin Dorothee Feller (CDU), die auch die unionsregierten Länder in der Bildungsministerkonferenz vertritt, hat zugesichert, den Hinweis der UBSKM aufzugreifen und in der nächsten Konferenz zur Sprache zu bringen. „Mein Ziel ist, dass Missbrauchsopfer überall in Deutschland sämtliche Leistungen bekommen, die ihnen zustehen“, erklärte Feller gegenüber der Zeitung.