Rechtliche Hürden bei Zurückweisungen?
Die erneute Verlängerung der Grenzkontrollen durch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bis September stößt auf deutliche Kritik von Migrationsexperten. Insbesondere die fortgesetzten Zurückweisungen von Migranten werden juristisch hinterfragt. Migrationsforscher Daniel Thym von der Universität Konstanz erklärt gegenüber der „Welt“, dass das „Eis ab diesem Sommer rechtlich sehr dünn wird.
Neues EU-Asylrecht als Knackpunkt
Thym verweist auf das ab Juni geltende Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS). Dessen Einführung erschwere die bisherige Begründung, dass Deutschland auf Zurückweisungen angewiesen sei, weil die Dublin-Regeln nicht funktionierten. Das neue System soll Migration eindämmen und Weiterwanderungen innerhalb der EU regulieren.
Irritierende Kontinuität
Auch Constantin Hruschka, Professor für Sozialrecht an der Evangelischen Hochschule Freiburg, teilt diese Bedenken. Er hält bereits die frühere Einführung von Grenzkontrollen durch die Ampel-Regierung für rechtswidrig. „Diese Einschätzung hat sich nicht geändert“, so Hruschka.
Kritik an unilateralem Vorgehen
Hruschka sieht angesichts der aktuellen Asylzahlen keine Notlage, die ein unilaterales Vorgehen rechtfertigen würde. Er befürchtet, dass Deutschland damit den neu gefundenen, fragilen europäischen Konsens in der Migrationspolitik gefährdet. Zudem belasten die Kontrollen die Wirtschaft durch Einschränkungen im Grenzverkehr, so der Experte.

