Kabinett beschließt BGG-Novelle

Mehr Barrierefreiheit: Bundestag muss nachbessern

Mehr Barrierefreiheit: Bundestag muss nachbessern
Foto: Behinderten-Parkplatz (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Das Bundeskabinett hat den Weg für eine Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) geebnet. Ziel sind mehr Barrierefreiheit in Bestandsbauten des Bundes bis 2045 und Erleichterungen für Menschen mit Behinderungen im Alltag. Kritiker bemängeln jedoch fehlende Verpflichtungen für die Privatwirtschaft.

Neues Gesetz soll Barrieren abbauen

Berlin. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzesentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) auf den Weg gebracht. Nach aktuellen Plänen sollen Bestandsbauten des Bundes bis zum Jahr 2045 barrierefrei umgebaut werden.

Für Unternehmen gibt es ebenfalls Neuregelungen: Sie sollen künftig verpflichtet werden, im Bedarfsfall mobile Rampen oder andere Hilfsmittel bereitzustellen, um den Zugang zu ihren Gütern und Dienstleistungen zu ermöglichen. Zudem ist die Einrichtung eines Bundeskompetenzzentrums für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache geplant, um deren Nutzung zu fördern und zu vereinfachen. Auch die Verfahren zur Zertifizierung von Assistenzhunden sollen gestrafft werden.

„Je mehr Barrieren wir für Menschen mit Behinderungen abbauen, desto stärker sind wir als Gesellschaft“, betonte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) bei der Vorstellung des Entwurfs. Mit der Reform setze die Bundesregierung ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.

Kritik von Menschenrechtlern

Der Deutsche Institut für Menschenrechte äußerte sich jedoch kritisch. Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts, bemängelte, dass der Gesetzentwurf zentrale Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention nicht erfülle. Insbesondere die Privatwirtschaft werde nicht klar zu mehr Barrierefreiheit verpflichtet. Die Maßnahmen erfolgen demnach lediglich auf Anfrage und im Einzelfall, selbst kleine Anpassungen könnten pauschal als unzumutbar erklärt werden.

Auch die Möglichkeiten zur Verfolgung von Diskriminierung bleiben aus Sicht des Instituts zu schwach. „So bleibt das Benachteiligungsverbot in der Privatwirtschaft nahezu wirkungslos“, so Palleit. Er appellierte an die Abgeordneten des Bundestags, den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren nachzubessern und eine schrittweise Verpflichtung der Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit voranzutreiben. Ein Blick auf andere Länder, wie die USA, zeige, dass gesetzliche Verpflichtungen im privaten Sektor entscheidend für eine flächendeckende Umsetzung seien.

Angesichts des demografischen Wandels sei es zudem dringlich, älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen den Zugang zu wichtigen Lebensbereichen wie Gesundheit, Wohnraum sowie Kultur- und Freizeitangeboten zu erleichtern. Der vorliegende Entwurf berge die Gefahr, genau das Gegenteil zu bewirken und sei daher nicht nur eine Verfehlung gegenüber den UN-Verpflichtungen, sondern auch langfristig unwirtschaftlich.