Die Oberbürgermeister der 13 Landeshauptstädte aller deutschen Flächenländer haben einen gemeinsamen Appell an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und die Regierungschefs der Länder gerichtet. Sie fordern eine grundlegende Reform der kommunalen Finanzausstattung. Hintergrund sind wachsende Defizite und eine strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen, weshalb eine verbindliche Anwendung des Konnexitätsprinzips auch für Aufgaben gefordert wird, die der Bund den Kommunen überträgt.
Nach Angaben der Stadtoberhäupter erreichte das kommunale Finanzierungsdefizit im Jahr 2024 einen Höchststand seit 1990 und belief sich auf 24,8 Milliarden Euro. Hauptursachen für diese Entwicklung sind steigende Sozialausgaben, insbesondere in den Bereichen Sozialhilfe, Kinder- und Jugendhilfe sowie Eingliederungshilfe. Daneben tragen wachsende Personalkosten maßgeblich bei. Auch der Betrieb von Krankenhäusern und der öffentliche Nahverkehr sind in vielen Kommunen chronisch unterfinanziert.
Das Prinzip „wer bestellt, auch bezahlen muss“ ist bisher nur im Verhältnis zwischen Ländern und Kommunen bindend. Es findet jedoch keine Anwendung auf bundesgesetzlich übertragene Pflichten. Ein von der Landeshauptstadt Stuttgart in Auftrag gegebenes Gutachten belegt diese rechtliche Lücke, die Städte und Gemeinden zunehmend in finanzielle Bedrängnis bringt.
Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, schlagen die Städte drei Grundsätze für eine Neugestaltung der Finanzbeziehungen vor. Erstens müsse der Bund künftige kommunale Belastungen stets vollständig kompensieren. Zweitens soll der kommunale Anteil an der Umsatzsteuer angepasst oder alternative Ausgleichszahlungen für bestehende Mehrbelastungen geschaffen werden. Drittens dürfen Bund und Länder keine neuen Verpflichtungen auf Kosten der Kommunen vereinbaren.
Der Appell wurde von den Oberbürgermeistern der Städte Stuttgart, Dresden, Hannover, München, Schwerin, Kiel, Düsseldorf, Magdeburg, Potsdam, Wiesbaden, Erfurt, Mainz und Saarbrücken unterzeichnet.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

