Rechtliche Bedenken bei Zurückweisungen
Migrationsexperten sehen die fortgesetzten Grenzkontrollen und die Zurückweisung von Migranten kritisch. Insbesondere Daniel Thym, Migrationsforscher an der Universität Konstanz, äußert Bedenken hinsichtlich der rechtlichen Haltbarkeit. Mit Inkrafttreten des neuen EU-Asylrechts, dem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) ab Juni, verliere die Begründung, die Zurückweisungen seien wegen nicht funktionierender Dublin-Regeln notwendig, an Zugkraft.
Derweil wird das Eis für solche Maßnahmen „rechtlich sehr dünn“, so Thym. Das GEAS soll die Migration nach Europa regulieren und die Weiterwanderung innerhalb der EU eindämmen.
Kritik am Vorgehen
Auch Constantin Hruschka, Professor für Sozialrecht an der Evangelischen Hochschule Freiburg, hat bereits frühere Maßnahmen für rechtswidrig gehalten und sieht hier keine Änderung. Angesichts der aktuellen Asylzahlen sei eine Notlage nicht erkennbar, argumentiert der Experte.
Durch das einseitige Vorgehen Deutschlands werde der fragile und umstrittene Konsens in der europäischen Migrationspolitik gefährdet. Hinzu komme eine Belastung für die Wirtschaft, die unter den Einschränkungen im Grenzverkehr leide.

