Hockenheim/BAB 6: Tatverdächtige wegen Betäubungsmittelgeschäfts in Haft — Über zehn Kilogramm Drogen sichergestellt

Polizeifahrzeug mit Blaulicht und digitalem Display.
Foto: Foto: Polizei BW

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde Haftbefehl gegen eine 52-jährige Niederländerin wegen des Verdachts der unerlaubten Einfuhr und des gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln erlassen. Bei einer Verkehrskontrolle an der Tank- und Rastanlage Hockenheim wurden erhebliche Mengen Amphetamin, Ecstasy und Ketamin gefunden. Die Tatverdächtige wurde festgenommen und befindet sich nun in Untersuchungshaft.

Die Staatsanwaltschaft Mannheim erwirkte einen Haftbefehl gegen eine 52-jährige niederländische Frau. Ihr wird der Verdacht auf unerlaubte Einfuhr und gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie mit einem neuen psychoaktiven Stoff vorgeworfen.

Am Dienstagmittag (10.02.2026) führten Beamte der Autobahnpolizei auf dem Gelände der Tank- und Rastanlage Hockenheim an der BAB 6 eine Verkehrskontrolle durch. Bei der Überprüfung eines Fahrzeugs wurde Cannabisgeruch wahrgenommen. In der Folge wurde das Fahrzeug durchsucht. Man fand in einem Reisekoffer im Kofferraum etwa 1,7 Kilogramm Amphetamin, rund 4,5 Kilogramm Ecstasy und etwas mehr als 10 Kilogramm Ketamin. Die Frau wurde vorläufig festgenommen.

Am heutigen Tag (11.02.2026) erfolgte die Vorführung der Tatverdächtigen vor dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Mannheim. Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim Untersuchungshaftbefehl wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie gewerbsmäßigem Handeltreiben mit einem neuen psychoaktiven Stoff. Der Haftbefehl wurde eröffnet und vollstreckt. Die Beschuldigte wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Die Ermittlungen der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg des Polizeipräsidiums Mannheim und der Staatsanwaltschaft Mannheim dauern an.