Eine Routine-Streifenfahrt der Polizei auf der A7 in Richtung Süden nahm eine unerwartete Wendung, als Beamte auf Höhe Nerenstetten ein besorgniserregendes Phänomen beobachteten: Eisplatten lösten sich von einem fahrenden Lkw-Auflieger. Diese gefährlichen Geschosse können bei hohen Geschwindigkeiten auf der Autobahn erhebliche Schäden verursachen und zu schweren Unfällen führen. Die Polizisten handelten umgehend und lotsten den betroffenen Laster von der Fahrbahn auf einen nahegelegenen Parkplatz.
Dort konfrontierten die Beamten den 32-jährigen Fahrer mit ihrer Beobachtung. Der Lkw-Fahrer gab zu, es versäumt zu haben, das angesammelte Eis vor Fahrtantritt von seinem Auflieger zu entfernen. Das Entfernen von Schnee und Eis, insbesondere von der Plane oder dem Dach von Lastkraftwagen, ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Der Fahrer musste das Eis im Beisein der Polizisten umgehend entfernen.
Der Vorfall wird für den Lkw-Fahrer nicht ohne Konsequenzen bleiben: Neben dem manuellen Entfernen der Eislast erwartet ihn ein Bußgeld von 80 Euro sowie ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Dies sind die Standardstrafen für solche Verstöße und sollen als Abschreckung dienen, um die Einhaltung der winterlichen Verkehrsvorschriften zu fördern. Dieser Fall verdeutlicht einmal mehr, wie wichtig die Eigenverantwortung jedes Verkehrsteilnehmers, insbesondere von Berufskraftfahrern, für die allgemeine Verkehrssicherheit ist.




