EU-Vergleich zeigt eklatante Defizite
Sexuelle Belästigung ist in den meisten europäischen Ländern sowohl im allgemeinen Zivilrecht als auch im Arbeitsrecht eindeutig untersagt. Dies geht aus einem aktuellen Rechtsgutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hervor. Die Auswertung zeigt, dass Deutschland hier im europäischen Vergleich das Schlusslicht bildet.
Schutzlücken außerhalb des Arbeitsplatzes
Während andere Mitgliedsstaaten sexuelle Belästigung bei der Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen verbieten, erstreckt sich der Schutz teils auch auf die Gesundheitsversorgung, Wohnraumvermietung und kulturelle Angebote. In Deutschland ist sexuelle Belästigung jedoch ausschließlich auf das Arbeitsleben beschränkt. Diese Fokussierung lässt Personen, die beispielsweise auf dem Wohnungsmarkt oder in der Fahrschule belästigt werden, rechtlich weitgehend schutzlos zurück.
„Untragbarer Zustand für Betroffene“
Dr. Ferda Ataman, Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, bezeichnete den Zustand als „untragbar“. Sie betont, dass sexuelle Belästigung eine Diskriminierung sei, vor der Menschen, insbesondere Frauen, besser geschützt werden müssten. Sie fordert, dass die angekündigte Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes dringend einen verbesserten Schutz in allen Lebensbereichen, wie auf dem Wohnungsmarkt oder in Fitnessstudios, beinhalten müsse.
Bundesregierung sieht Handlungsbedarf
Aus dem Bundesjustizministerium heißt es, dass belästigendes Verhalten unter Ausnutzung von Machtverhältnissen zwar bereits jetzt strafbar sein könne, dennoch aber „teilweise gesetzgeberischer Handlungsbedarf“ bestehe. Man prüfe derzeit, wie die im Koalitionsvertrag vereinbarte Verbesserung des Diskriminierungsschutzes am besten umgesetzt werden könne.




