Gutachten deckt gravierende Lücken auf

Deutschland Schlusslicht bei Schutz vor sexueller Belästigung in Europa

Deutschland Schlusslicht bei Schutz vor sexueller Belästigung in Europa
Foto: Antidiskriminierungsbeauftragte (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

In den meisten EU-Staaten genießen Menschen einen besseren Schutz vor sexueller Belästigung als in Deutschland. Ein Rechtsgutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes offenbart, dass Deutschland EU-weit hinterherhinkt. Während andere Länder Belästigungen in Zivil- und Arbeitsrecht explizit verbieten, klaffen in Deutschland erhebliche Lücken, insbesondere außerhalb des Arbeitsplatzes. Dies hat erhebliche Konsequenzen für Betroffene.

EU-Vergleich zeigt eklatante Defizite

Sexuelle Belästigung ist in den meisten europäischen Ländern sowohl im allgemeinen Zivilrecht als auch im Arbeitsrecht eindeutig untersagt. Dies geht aus einem aktuellen Rechtsgutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hervor. Die Auswertung zeigt, dass Deutschland hier im europäischen Vergleich das Schlusslicht bildet.

Schutzlücken außerhalb des Arbeitsplatzes

Während andere Mitgliedsstaaten sexuelle Belästigung bei der Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen verbieten, erstreckt sich der Schutz teils auch auf die Gesundheitsversorgung, Wohnraumvermietung und kulturelle Angebote. In Deutschland ist sexuelle Belästigung jedoch ausschließlich auf das Arbeitsleben beschränkt. Diese Fokussierung lässt Personen, die beispielsweise auf dem Wohnungsmarkt oder in der Fahrschule belästigt werden, rechtlich weitgehend schutzlos zurück.

„Untragbarer Zustand für Betroffene“

Dr. Ferda Ataman, Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, bezeichnete den Zustand als „untragbar“. Sie betont, dass sexuelle Belästigung eine Diskriminierung sei, vor der Menschen, insbesondere Frauen, besser geschützt werden müssten. Sie fordert, dass die angekündigte Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes dringend einen verbesserten Schutz in allen Lebensbereichen, wie auf dem Wohnungsmarkt oder in Fitnessstudios, beinhalten müsse.

Bundesregierung sieht Handlungsbedarf

Aus dem Bundesjustizministerium heißt es, dass belästigendes Verhalten unter Ausnutzung von Machtverhältnissen zwar bereits jetzt strafbar sein könne, dennoch aber „teilweise gesetzgeberischer Handlungsbedarf“ bestehe. Man prüfe derzeit, wie die im Koalitionsvertrag vereinbarte Verbesserung des Diskriminierungsschutzes am besten umgesetzt werden könne.