Das Gericht der Europäischen Union wies am Mittwoch eine Klage des Onlinehändlers Amazon ab und bestätigte dessen Einstufung als „sehr große Online-Plattform“ durch die EU-Kommission. Diese Entscheidung erging im Kontext des Gesetzes über digitale Dienste, das spezifische Pflichten für Plattformen vorsieht, die von der Europäischen Kommission als „sehr große Online-Plattformen“ eingestuft wurden. Betroffen sind Plattformen mit mehr als 45 Millionen Nutzern innerhalb der Europäischen Union.
Amazon hatte vorgebracht, dass die Regelungen des Gesetzes verschiedene Grundrechte verletzen würden. Dazu zählten die unternehmerische Freiheit, das Eigentumsrecht, der Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz, die Meinungs- und Informationsfreiheit sowie das Recht auf Privatsphäre und den Schutz vertraulicher Daten. Das Gericht in Luxemburg gelangte jedoch zu der Feststellung, dass die auferlegten Verpflichtungen, obwohl sie in diese Rechte eingreifen, gerechtfertigt seien. Ihr Ziel sei es, systemische Risiken zu verhindern, die von großen Online-Plattformen ausgehen können. Hierzu zählen insbesondere die Verbreitung illegaler Inhalte und die Verletzung von Grundrechten.
Dem Gericht zufolge sind die im Gesetz über digitale Dienste festgelegten Maßnahmen verhältnismäßig. Dies betrifft beispielsweise die Verpflichtung zur Implementierung einer Empfehlungsoption ohne Profiling und die Gewährung des Zugangs von Forschern zu bestimmten Daten. Diese Maßnahmen werden durch ein Ziel von allgemeinem Interesse begründet, das darauf abzielt, ein hohes Niveau des Verbraucherschutzes zu gewährleisten und die Freiheit der Meinungsäußerung im gewerblichen Bereich mit dem Verbraucherschutz abzuwägen.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)
