Am Dienstagmittag, dem 18. November 2025, kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen deutschen Staatsangehörigen am Grenzübergang Bietingen / Thayngen (Schweiz) bei der Einreise in das Bundesgebiet. Gegen den 33-Jährigen lag ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart vor. Hintergrund war ein Strafbefehl wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort, der im Januar 2025 vom Amtsgericht Böblingen erlassen worden war. Die fällige Geldstrafe hatte der Mann bislang nicht bezahlt.
Der Mann konnte die offene Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro vor Ort bezahlen und damit eine Ersatzfreiheitsstrafe abwenden. Im Anschluss durfte er seine Reise fortsetzen.


