Seit dem Jahr 2021 wurde Betriebserben in Deutschland durch ein spezielles Steuerprivileg die Zahlung von Erbschaftsteuer in Höhe von insgesamt 7,6 Milliarden Euro erlassen. Diese Information geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, die das „Handelsblatt“ veröffentlichte.
Demnach wurden Vermögenswerte von rund 24 Milliarden Euro nahezu steuerfrei an die Erben übertragen. Während im Jahr 2021 in zehn Fällen Steuererlasse bei einem Vermögen von etwa einer Milliarde Euro durch die sogenannte „Verschonungsbedarfsprüfung“ registriert wurden, stieg diese Zahl im Vorjahr auf 45 Fälle mit einem Gesamtvolumen von elf Milliarden Euro, so die Angaben des Bundesfinanzministeriums.
Katharina Beck, Finanzpolitikerin der Grünen, kritisierte die aktuelle Gesetzeslage scharf: „Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion zeigt klar: Das derzeitige Erbschaftsteuerrecht ist in der Praxis sehr ungerecht.“ Sie betonte zwar die Notwendigkeit, Nachfolger in kleinen und mittleren Betrieben zu unterstützen, argumentierte jedoch, dass die Verschonungsbedarfsprüfung „nicht die Bäckerei oder den Handwerksbetrieb um die Ecke“ schütze, sondern „nur extrem wenigen sehr Vermögenden“ helfe, sich „komplett von der Steuer befreien zu lassen“.
Die Regelung zur Erbschaftsteuer wurde 2016 von der Großen Koalition nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts reformiert. Im Zuge dessen wurden Betriebserben Möglichkeiten eingeräumt, unter spezifischen Bedingungen von der Erbschaftsteuer befreit zu werden. Eine dieser Bedingungen ist die „Verschonungsbedarfsprüfung“. Diese ermöglicht es Erben oder Beschenkten, bei Betriebsvermögen, das 26 Millionen Euro übersteigt, einen Steuererlass zu beantragen, sofern sie die anfallende Steuer nicht aus ihrem eigenen Vermögen begleichen können.
In den kommenden Monaten wird mit Spannung ein weiteres Urteil des Bundesverfassungsgerichts erwartet. Viele Experten rechnen damit, dass Karlsruhe die bestehenden Ausnahmen für Betriebserben als verfassungswidrig einstufen könnte.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)