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Entscheidung in zweiter Instanz

Eilantrag der DB in erster Instanz abgewiesen: Deutsche Bahn legt Berufung gegen Arbeitsgerichtsentscheidung im GDL-Streik ein

Foto: Deutsche Bahn AG / Volker Emersleben

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Die Deutsche Bahn (DB) hat in einer ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main eine Niederlage erlitten, als ihr Eilantrag auf eine einstweilige Verfügung gegen den 64-stündigen Streik der Lokführergewerkschaft GDL abgewiesen wurde. Nun plant die DB, das Urteil in zweiter Instanz vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht überprüfen zu lassen.

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++EILMELDUNG++: Hessisches Landesarbeitsgericht entscheidet gegen Deutsche Bahn – Lokführerstreik darf fortgesetzt werden!

Florian Weh, Hauptgeschäftsführer des DB-Arbeitgeberverbands AGV MOVE, äußerte sich nach der Verhandlung: „Diesem Streik fehlt die Legitimation und die Grundlage. Im Sinne unserer Kundinnen und Kunden tun wir deshalb alles, um ihn zu verhindern.“ Weh betonte die Bedeutung des Streikrechts, erklärte jedoch, dass dieser Streik aus seiner Sicht keine Ultima Ratio darstelle, sondern eine Zumutung sei. Er verwies darauf, dass die GDL durch ihre Leiharbeiter-Genossenschaft ihre Tariffähigkeit verloren habe. Zudem habe die DB ein neues Angebot vorgelegt, das der GDL nicht nur insgesamt 11 Prozent mehr Gehalt biete, sondern auch bei ihrer Kernforderung zur Arbeitszeit weit entgegenkomme.

Die Diskussion geht weiter

Die Diskussion um den Streik, der eine erhebliche Beeinträchtigung des Bahnverkehrs zur Folge hat, geht somit in die nächste Runde. Die DB betont, dass sie weiterhin bemüht sei, eine Einigung zu erzielen und den Streik zu verhindern. Die Verhandlungen zwischen der GDL und der DB stehen weiterhin im Fokus der Öffentlichkeit und haben Auswirkungen auf die Reisepläne vieler Bahnreisender.

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Gerichtsverhandlung heute um 17 Uhr

Die Verhandlung in zweiter Instanz vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht zum Eilantrag der DB auf einstweilige Verfügung gegen den GDL-Streik beginnt heute um 17 Uhr.

In der Zwischenzeit können sich Interessierte auf der Website der Deutschen Bahn (www.deutschebahn.com/tarif) über weitere Informationen zum Tarifstreit informieren. Aktuelle Updates zum geplanten Streik sind ebenfalls auf der offiziellen Website der DB (www.deutschebahn.com/streik) verfügbar.

Die Entscheidung in zweiter Instanz wird zweifellos mit Spannung erwartet, da sie die Zukunft des Streiks und die Auswirkungen auf den Bahnverkehr in Deutschland maßgeblich beeinflussen wird.

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