Deutschland setzt sich im EU-Agrarrat vehement dafür ein, dass Natriumhydrogencarbonat, ein Hauptbestandteil von Backpulver, weiterhin als essenzieller Grundstoff im Weinbau genutzt werden darf. Dies teilte das Landwirtschaftsministerium am Montag mit. Der Stoff ist für viele Winzer ein unverzichtbares Mittel zur Bekämpfung der Pilzkrankheit Echter Mehltau.
Die Herausforderung ergibt sich aus den aktuellen EU-Regularien: Wenn ein Stoff sowohl als einfacher Grundstoff als auch in einem zugelassenen Pflanzenschutzmittel enthalten ist, darf er nicht mehr als einfacher Grundstoff verwendet werden. Diese Regelung, so Bundesminister Alois Rainer (CSU), setze Winzer unter erheblichen Druck, da sie sonst gezwungen wären, auf teurere kommerzielle Pflanzenschutzmittel auszuweichen.
Rainer betonte die Notwendigkeit, die EU-Regularien anzupassen, um eine pragmatische und kosteneffiziente Nutzung von einfachen Grundstoffen im Weinbau weiterhin zu gewährleisten. Unterstützung für diese Initiative kommt von acht weiteren Mitgliedsstaaten, darunter wichtige Weinbauländer wie Frankreich und Österreich.
Hintergrund der deutschen Initiative ist eine Entscheidung aus dem März 2025, die die Verwendung von Natriumhydrogencarbonat als Grundstoff im Weinbau in Österreich und Deutschland aufhob. Dies geschah, nachdem im August 2024 ein Pflanzenschutzmittel mit Natriumhydrogencarbonat zugelassen wurde. Diese Regelung benachteiligt insbesondere kleinere und ökologisch wirtschaftende Weinbaubetriebe, die von der preiswerten und effektiven Nutzung des Grundstoffs abhängig sind. Deutschland bekräftigt seine Position, dass die Verwendung von geprüften und genehmigten Grundstoffen auch in Zukunft erlaubt sein muss, um die wirtschaftliche und nachhaltige Arbeit der Winzer zu sichern.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

