Der Beauftragte der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit, Thomas Rachel (CDU), hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht positiv aufgenommen. Rachel betonte, dass die Rechte der Kirchen in arbeitsrechtlichen Fragen gestärkt worden seien. Er hob hervor, dass das Gericht damit der besonderen Rolle der Kirchen im Verfassungsstaat Rechnung trage und das grundgesetzlich garantierte religiöse Selbstbestimmungsrecht den Kirchen einen wichtigen Gestaltungsspielraum einräume, der sie von anderen Organisationen unterscheide.
Ähnlich äußerte sich Bodo Ramelow, der Religionsbeauftragte der Linksfraktion im Bundestag. Er bezeichnete das Urteil als eine hilfreiche Klarstellung, die im Kern alle Tendenzbetriebe in Deutschland betreffe. Ramelow argumentierte, dass es auch in einer Partei wünschenswert sei, dass Mitarbeiter, besonders in Leitungsfunktionen, Mitglied seien. Er wies darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht zudem fordere, dass es sich um einen prägenden Beruf handeln müsse und nicht um Positionen wie die eines Hausmeisters. Allerdings fügte Ramelow hinzu, dass es im kirchlichen Arbeitsrecht weiterhin Veränderungen geben müsse. Insbesondere halte er die fehlende Tarifautonomie für kirchliche Betriebe, die im Wettbewerb stünden, nicht mehr für zeitgemäß.