Der Deutsche Bundestag hat die Anträge mehrerer Abgeordneten-Mitarbeiter auf Hausausweise und Zugang zu den IT-Systemen zurückgewiesen. Die Bundestagsverwaltung begründete diese Maßnahme am Mittwoch mit „sicherheitskritischen Erkenntnissen“, die im Rahmen der notwendigen Zuverlässigkeitsüberprüfung gewonnen wurden. Die Ablehnung betrifft Personen, bei denen das Risiko bestand, dass ein Zugang zu den Liegenschaften des Bundestages zu „verfassungsfeindlichen Zwecken“ missbraucht werden könnte. Eine solche Ausstellung hätte nach Einschätzung der Verantwortlichen ein Risiko für die Arbeitsfähigkeit, Sicherheit, Integrität oder Vertrauenswürdigkeit des Deutschen Bundestages dargestellt.
Es lägen „tatsächliche und konkrete Anhaltspunkte“ vor, die darauf hindeuten, dass die Verfolgung verfassungsfeindlicher Bestrebungen die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages sowie die Sicherheit der Abgeordneten und aller weiteren Anwesenden beeinträchtigen könnte. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) betonte die Bedeutung des Schutzes dieses „Raums unserer Demokratie“. Sie erklärte, dass bei der inneren und äußeren Sicherheit des Bundestages keine Kompromisse gemacht werden könnten. Bei Personen, die eigenständigen Zugang zu den Gebäuden und IT-Systemen des Bundestages erhalten sollen, dürfe es keine „begründeten Zweifel an ihrer persönlichen Zuverlässigkeit“ geben. Die „Vielzahl und die Schwere der sicherheitskritischen Erkenntnisse“ zu den betroffenen Mitarbeitern machten eine Ablehnung der Anträge zwingend erforderlich.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)