Die Debatte um die Beweispflicht im deutschen Asylrecht nimmt an Intensität zu, nachdem ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags grundsätzliche Bedenken an den Plänen der schwarz-roten Koalition äußert. Der Bericht, der auf Antrag der Linksfraktion erstellt und von der „Süddeutschen Zeitung“ aufgegriffen wurde, bewertet die mögliche Einführung eines sogenannten „Beibringungsgrundsatzes“ als potenziell rechtswidrig.
Kernpunkt der Diskussion ist die im Koalitionsvertrag formulierte Absicht, den „Amtsermittlungsgrundsatz“ im Asylrecht durch einen „Beibringungsgrundsatz“ zu ersetzen. Dies würde bedeuten, dass Gerichte und Behörden nicht mehr von Amts wegen die allgemeine Gefährdungslage in Herkunftsländern von Asylsuchenden ermitteln müssten. Stattdessen wären Flüchtlinge stärker in der Pflicht, eigenständig Beweise, wie Zeugenaussagen oder Dokumente, für die ihnen drohenden Gefahren beizubringen.
Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass ein solcher Ansatz nicht nur mit EU-Recht unvereinbar wäre, sondern auch der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie dem deutschen Grundgesetz. Die Autoren des Gutachtens weisen darauf hin, dass die vollständige Beweislast der Flüchtlinge über die bisherigen weitreichenden Mitwirkungspflichten hinausgehen würde. Bislang müssen Asylsuchende zwar über die Ursachen und Umstände ihrer Flucht Auskunft geben, nicht jedoch über allgemeine Risikolagen in ihren Herkunftsländern.
Aaron Valent, Abgeordneter der Linksfraktion, äußert scharfe Kritik an den Plänen und bezeichnet eine solche Reform als „Frontalangriff auf die Menschenrechte“. Er befürchtet, dass Asylsuchende dadurch mit kaum überwindbaren Hürden konfrontiert wären. Ein konkreter Gesetzentwurf zur Umsetzung dieser Änderungen liegt der Bundesregierung noch nicht vor; die Prüfung der möglichen Auswirkungen ist nach Angaben der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)