Der Bundestag hat am Donnerstagabend der Verlängerung der Senkung der Stromsteuer auf das EU-rechtliche Minimum für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft zugestimmt. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung erhielt die notwendige Mehrheit durch die Stimmen der Koalition.
Die temporäre Entlastung wäre ohne diese gesetzgeberischen Maßnahmen im Januar 2026 ausgelaufen. Die Bundesregierung hatte im Vorfeld darauf hingewiesen, dass ein Auslaufen der Regelung eine Verschlechterung der Rahmenbedingungen für Investitionen zur Folge hätte. Zur Begründung der nun beschlossenen Fortführung heißt es, die Steuerentlastung sei bis auf den EU-Mindeststeuersatz notwendig, um dies zu verhindern.
Neben der Verlängerung der Stromsteuer-Entlastung sind auch Vereinfachungen im Bereich der Elektromobilität vorgesehen. Zukünftig sollen Einzelfallprüfungen bei komplexen Geschäftsmodellen „innerhalb der Ladesäule“ entfallen. Für das bidirektionale Laden sollen zudem klare Vorgaben implementiert werden, die verhindern, dass Nutzer von Elektrofahrzeugen zu Versorgern und somit zu Steuerschuldnern werden. Im Kontext von Stromspeichern soll weiterhin eine doppelte Besteuerung vermieden werden.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)