Das Bundesjustizministerium hat eine umfassende Reform des Strafrechts gegen Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung vorgeschlagen. Ziel dieser Initiative ist es, die Bekämpfung des Menschenhandels in Deutschland zu intensivieren und die Verurteilung von Tätern zu erleichtern, wie das Ministerium am Montag mitteilte. Der Entwurf sieht eine grundlegende Überarbeitung der bestehenden Strafvorschriften vor und soll auch neue Formen der Ausbeutung, wie etwa Leihmutterschaft, Adoption und Zwangsheirat, explizit einschließen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte die Dringlichkeit der Reform: „Menschenhandel ist moderne Sklaverei.“ Sie verwies darauf, dass Deutschland Schauplatz dieser Verbrechen sei, insbesondere in der Baubranche, der Pflege und im Bereich der Zwangsprostitution. Zwangsprostitution hob sie als eine besonders entwürdigende Form des Menschenhandels hervor. „Die Opfer sind fast immer Frauen und Mädchen. Angeworben mit Lügen, werden die Betroffenen ihrer Freiheit beraubt, systematisch kontrolliert und zur Prostitution gezwungen.“ Die Ministerin erklärte, dass das Strafrecht angepasst werden müsse, um eine effektive Verfolgung von Menschenhandel zu gewährleisten. „Deshalb schlage ich eine Reform des Strafrechts vor. Bislang kommen Menschenhändler zu oft ohne Strafe davon“, so Hubig.
Der vorgelegte Gesetzentwurf beinhaltet zudem eine sogenannte Nachfragestrafbarkeit, die nicht nur sexuelle Dienstleistungen, sondern alle Formen der Ausbeutung umfassen soll. Zudem ist eine Anhebung der Strafrahmen vorgesehen, um Tätern eine konsequentere Verantwortung zuzuweisen. Der Entwurf wurde zur Stellungnahme an die Bundesländer und Verbände versandt. Diese haben bis zum 28. November 2025 Zeit, ihre Rückmeldungen einzureichen.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)