Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat die Einleitung eines Gesetzentwurfs zur Reform des Familienrechts bekannt gegeben. „Mein Haus arbeitet derzeit an Regelungsvorschlägen“, erklärte Hubig gegenüber der Wochenzeitung „wochentaz“. Ein zentraler Aspekt dieser Reform ist die geplante Einführung der doppelten Mutterschaft für lesbische Paare, um deren rechtliche Situation zu verbessern.
Auf die Frage nach der doppelten Mutterschaft für lesbische Paare betonte Hubig die dringende Notwendigkeit einer gesetzlichen Regulation. Sie kritisierte die derzeitige Praxis, die eine langwierige Adoptionsverfahren erfordert, bevor beide Frauen rechtliche Eltern eines Kindes sein können. Dies führe zu untragbaren Belastungen für die betroffenen Familien. „Was ist zum Beispiel, wenn die biologische Mutter vor Abschluss des Verfahrens stirbt? Das Kind hat dann keine Sicherheit, dass die zweite Mutter rechtlich elterliche Verantwortung trägt. Das Jugendamt müsste das Kind in Obhut nehmen und einen Vormund bestellen. Das sind große Belastungen“, erläuterte die Ministerin die gravierenden Konsequenzen der aktuellen Rechtslage.
Weiterhin äußerte sich Hubig zum Sexualstrafrecht. Dort befürwortet sie die Einführung der Regelung „Ja heißt Ja“ im Kontext von Jugendlichen. Ob diese Regelung auch für Erwachsene gelten solle, sei „zu diskutieren“, so Hubig. Diese Differenzierung verdeutlicht die Komplexität und Sensibilität der Materie und das Bedürfnis nach einer genauen Abwägung.
Die Justizministerin bekannte sich im Gespräch mit der „wochentaz“ zudem klar als Feministin. „Frauen müssen viel zu oft zurückstecken oder werden in vielen Bereichen noch nicht gleichermaßen gefördert“, sagte sie. Ihre Motivation, in der Politik aktiv zu sein, sei es, diese Ungleichheiten zu beseitigen. Hubig betonte, dass Frauen „viel zu oft Opfer von Gewalt“ sind und zitierte in diesem Zusammenhang den Satz der Französin Gisèle Pelicot: „Die Scham muss die Seite wechseln.“ Dieser Leitsatz begleite sie seit Pelicots Prozess und unterstreiche die Notwendigkeit eines gesellschaftlichen Umdenkens.
Hinsichtlich möglicher Kürzungen von Leistungen beim Bürgergeld schloss Hubig kategorisch aus, dass dies zu Obdachlosigkeit bei Familien mit Kindern führen könnte. Angesprochen auf die Verantwortung der SPD für obdachlose Kinder, falls Eltern aufgrund versäumter Termine sanktioniert würden, versicherte Hubig: „Das wird nicht passieren. Deutschland ist und bleibt ein Sozialstaat. Als Sozialdemokraten haben wir immer die Schwächeren im Blick. Wir sorgen dafür, dass gerade auch Kinder aus armen Familien gute Rahmenbedingungen zum Aufwachsen und für einen Aufstieg durch Bildung haben.“ Damit bekräftigte sie das sozialstaatliche Engagement der SPD und ihre Verpflichtung, besonders schutzbedürftige Gruppen zu unterstützen.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)