USA, Russland, Ukraine-Krieg

Berlin zur möglichen Annäherung: Bundesregierung zu Trump-Putin-Treffen bereit

Die Bundesregierung zeigt sich grundsätzlich offen für ein weiteres Treffen zwischen US-Präsident Donald Trump und dem russischen Staatschef Wladimir Putin zur Ukraine-Krise. Trotz dieser grundsätzlichen Offenheit äußert Berlin jedoch Skepsis hinsichtlich des potenziellen Verhaltens Putins und betont die Notwendigkeit eines Waffenstillstands als Voraussetzung für Friedensgespräche.
Donald Trump (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Die würde ein wiederholtes Treffen von US-Präsident Donald Trump mit dem russischen Staatschef , das den Ukraine-Krieg zum Thema hat, grundsätzlich begrüßen. Dies teilte der stellvertretende Regierungssprecher Steffen Meyer am Freitag in mit. Er betonte, dass man alle Bemühungen, insbesondere die des US-Präsidenten Trump, unterstütze, um wieder Bewegung in einen Friedensprozess zu bringen. „Wir unterstützen das. Wir sind im ständigen Austausch dazu mit europäischen Partnern, aber auch mit der US-Administration“, so Meyer.

Die Bundesregierung unterstreicht die dringende Notwendigkeit, einen „gerechten Frieden“ zu finden. Als unverzichtbaren Startpunkt hierfür nannte Meyer einen Waffenstillstand. Ohne diesen, so die Überzeugung Berlins, sei eine sinnvolle Diskussion über Frieden kaum möglich. Gleichzeitig drückte die Bundesregierung eine Mischung aus gespannter Erwartung und Skepsis hinsichtlich des Verhaltens von Wladimir Putin in dieser Angelegenheit aus.

Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes bezog sich am Freitag in Berlin auf Budapest als möglichen Gipfelort für ein erneutes Trump-Putin-Treffen. Er wies darauf hin, dass Ungarn als Vertragsstaat des Römischen Statuts zwar im April 2025 seinen Austritt erklärt habe, dieser jedoch erst ein Jahr später gültig werde. „Damit bleibt Ungarn grundsätzlich erst einmal dazu verpflichtet, dem zu folgen, wozu es sich verpflichtet hat im Rahmen des Römischen Statuts“, erklärte der Sprecher.

Dies impliziert, dass Putin, gegen den ein Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) vorliegt, in Ungarn eigentlich festgenommen werden müsste. Eine Ausnahme sei jedoch prinzipiell möglich, so der Sprecher weiter. Dazu müsste Ungarn den IStGH befassen. Dies sei wichtig, „da es verhindert, dass Vertragsstaaten dann jeweils einseitig beginnen, das Römische Statut auszulegen.“

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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