Strafen für den FCM
Der 1. FC Magdeburg wird die Konsequenzen aus den Vorfällen beim Heimspiel gegen Dynamo Dresden tragen müssen. Das Sportgericht ordnete zwei Zuschauer-Teilausschlüsse an. Eine der beiden Partien wurde unter Bewährungsauflagen verhängt.
Hohe Geldstrafe
Zusätzlich zu den Zuschauerausschlüssen muss der FCM tief in die Tasche greifen. Eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 186.600 Euro wurde verhängt. Allein für die Zündeleien mit Pyrotechnik beim Spiel am 24. Januar 2026 fallen 126.600 Euro an.
Auseinandersetzungen mit der Polizei
Auch die Auseinandersetzungen zwischen Magdeburger Fans und Polizeikräften hatten Konsequenzen. Für diese Vorkommnisse wurden die Teilausschlüsse ausgesprochen. Weitere 60.000 Euro werden für diese Vorfälle fällig.
Erster Teilausschluss gegen Darmstadt
Der erste Teilausschluss von Zuschauern greift bereits am 26. Spieltag. Am 13. März 2026 müssen die Blöcke 3 bis 6 der Nordtribüne beim Heimspiel gegen den SV Darmstadt 98 geschlossen bleiben.
Urteil rechtskräftig
Der Verein muss das Urteil des Sportgerichts nicht weiter anfechten. Nach Ablehnung des ursprünglichen Strafantrags des DFB-Kontrollausschusses hat der FCM bekannt gegeben, keine weiteren Rechtsmittel gegen das aktuelle Urteil einzulegen. Damit ist die Entscheidung rechtskräftig.




