Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) appelliert in einem Brandbrief an die Länder, die vom Bundestag beschlossenen Sparmaßnahmen für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht im Bundesrat zu blockieren. Sollten diese Regelungen infrage gestellt werden, würden die Krankenkassen die entlastende Wirkung bei ihrer Haushaltsplanung und damit bei der Festsetzung ihrer Zusatzbeiträge bis Mitte Dezember nicht berücksichtigen können. Dies geht aus einem Schreiben der Gesundheitsministerin an ihre Ressortkolleginnen und -kollegen der Länder hervor, über das das Nachrichtenportal POLITICO berichtete.
Die Konsequenz wäre, dass der ausgabendeckende Zusatzbeitragssatz in der GKV auf 3,0 Prozent ansteigen und entsprechend höhere Zusatzbeiträge erhoben würden. Dies würde die Beitragszahlenden um bis zu zwei Milliarden Euro zusätzlich belasten.
Der Bundesrat befasst sich an diesem Freitag mit dem Pflegekompetenzgesetz, welches mehrere zeitkritische GKV-Regelungen enthält, die zum 1. Januar 2026 in Kraft treten sollen. Warken bezeichnet die vom Gesundheitsausschuss des Bundesrates empfohlene Anrufung des Vermittlungsausschusses als ein „höchst problematisches Signal“. Eine Blockade würde „Regelungen zur Sicherstellung der pflegerischen und gesundheitlichen Versorgung, zum Bürokratieabbau in der Pflege und zur Gewährleistung stabiler Beiträge“ gefährden. Die Ministerin warnt, dass das Vertrauen der Bürger in die Handlungsfähigkeit der Politik „empfindlichen Schaden“ nehmen könnte.
Vergangene Woche hatte Warken den durchschnittlichen GKV-Zusatzbeitrag für das Jahr 2026 auf 2,9 Prozent festgelegt. Laut ihren Angaben helfen die geplanten Maßnahmen, diesen Beitrag stabil zu halten. Dazu trägt insbesondere das von den Ländern kritisierte einmalige Aussetzen der sogenannten Meistbegünstigungsklausel bei, die die Budgets der psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser begrenzt. Angesichts der seit 2024 stark gestiegenen Krankenhausausgaben sei dies, so Warken, „ein verhältnismäßiger Eingriff zum überragend bedeutenden Ziel der Beitragssatzstabilität“.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)
