Gutachten auf Vorjahresniveau

Berlin: Gutachten zu Behandlungsfehlern 2024

Der Medizinische Dienst hat im Jahr 2024 bundesweit insgesamt 12.304 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt. Die Gesamtzahl bewegt sich auf dem Niveau der Vorjahre, wie die Expertenorganisation in Berlin mitteilte. Eine Zunahme bei nachgewiesenen Fehlern zeigt die Notwendigkeit von Präventionsmaßnahmen im Gesundheitswesen.
Berlin: Gutachten zu Behandlungsfehlern 2024
Berlin: Gutachten zu Behandlungsfehlern 2024
Vorstellung Jahresstatistik 2024 zur Behandlungsfehlerbegutachtung am 30.10.2025, via dts Nachrichtenagentur

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Der Medizinische Dienst präsentierte aktuelle Zahlen zu Behandlungsfehlern in . Insgesamt wurden im Jahr 2024 12.304 fachärztliche Gutachten zu möglichen Behandlungsfehlern erstellt. Diese Zahl liegt im Bereich der Vorjahre.

Bemerkenswert ist jedoch ein leichter Anstieg bei den Fällen, in denen ein Behandlungsfehler mit Schaden festgestellt wurde. Dies betraf 26,8 Prozent der Gutachten (3.301 Fälle), im Vergleich zu 3.160 Fällen im Jahr 2023. Eine weitere Zunahme zeigt sich bei der Kausalität: In 23 Prozent der Fälle (2.825) konnte nachgewiesen werden, dass der Behandlungsfehler ursächlich für den erlittenen Schaden war. Im Vorjahr lag dieser Wert bei 2.679 Fällen.

Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund, betonte die weitreichenden Folgen von Behandlungsfehlern. „Es entstehen auch enorme Kosten im Gesundheitssystem, weil Folgeuntersuchungen, erneute Operationen und Nachbehandlungen notwendig werden“, erklärte er. Daher sei die Verbesserung der Patientensicherheit ein vordringliches gesundheitspolitisches Ziel. Gronemeyer schlägt vor, Ärzte und andere Gesundheitsfachkräfte zur unverzüglichen Information der Patienten bei Fehlern zu verpflichten. Zudem seien systematische Präventionsmaßnahmen, gestützt auf ein obligatorisches und sanktionsfreies Meldesystem für vermeidbare Schadensereignisse („Never Events“), essenziell.

Die Verteilung der Behandlungsfehlervorwürfe zeigt, dass zwei Drittel (7.960) die stationäre Versorgung, hauptsächlich Krankenhäuser, betreffen. Ein Drittel (4.312) ist dem ambulanten Bereich zuzuordnen. Diese Verteilung erklärt sich maßgeblich dadurch, dass die meisten Fehler bei operativen Eingriffen vermutet werden, welche überwiegend in Kliniken stattfinden.

Blickt man auf die Fachgebiete, so entfielen 29,8 Prozent der Vorwürfe (3.664 Fälle) auf Orthopädie und Unfallchirurgie. Die Innere Medizin und Allgemeinmedizin folgten mit 11,5 Prozent (1.402 Fälle), gefolgt von Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit 8,9 Prozent (1.097 Fälle). Zahnmedizin verursachte 8,4 Prozent der Vorwürfe (1.040 Fälle), die Allgemein- und Viszeralchirurgie 7,9 Prozent (971 Fälle) und die Pflege 6,7 Prozent (827 Fälle). Die restlichen 26,8 Prozent verteilten sich auf 29 weitere Fachgebiete.

Die Folgen der Behandlungsfehler variierten stark: Bei fast zwei Dritteln (63,0 Prozent) der begutachteten Fälle entstanden vorübergehende Schäden, die weitere Interventionen oder eine Verlängerung des Krankenhausaufenthalts erforderlich machten, wobei die Patienten sich jedoch wieder erholten. Ein knapper Drittel (32 Prozent) der Fälle führte zu Dauerschäden, die von leichten Einschränkungen bis hin zu chronischen Schmerzen oder erheblichen Organfunktionsstörungen reichten. In 2,7 Prozent der Fälle (75 Patienten) trug ein Fehler zum Versterben des Patienten bei oder war maßgeblich dafür verantwortlich.

(Mit Material der der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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