Ein schwerwiegender Compliance-Verdacht im Zusammenhang mit Vergabeverfahren bringt die Autobahn GmbH des Bundes in die Schlagzeilen. Medienberichten zufolge sollen vertrauliche Informationen der Autobahn GmbH an eine Unternehmensberatung gelangt sein. Diese Informationen könnten von der Beratungsfirma dazu genutzt worden sein, sich bei Ausschreibungen der Autobahn GmbH einen unfairen Vorteil zu verschaffen.
Das Landeskriminalamt Berlin hat nach dem Eingang eines entsprechenden Hinweises den Sachverhalt eingehend geprüft. Die Ergebnisse dieser Vorprüfung wurden nun zur weiteren rechtlichen Abklärung an die Staatsanwaltschaft übermittelt. Aus Sicht des LKA besteht der Verdacht der Bestechlichkeit sowie des Verrats von Geschäftsgeheimnissen. Parallel dazu wurde bei der Autobahngesellschaft eine interne Prüfung eingeleitet, um die Vorgänge umfassend aufzuklären und mögliche Missstände zu identifizieren.
Auf Nachfrage äußerte sich die Autobahn GmbH des Bundes zu den Vorwürfen. Ein Sprecher erklärte, dass bereits eine „interne Prüfung“ initiiert wurde. Aus rechtlichen Gründen könne man derzeit jedoch keine weiteren Auskünfte zu den Einzelheiten dieses Verfahrens geben. Die Autobahngesellschaft betonte ihre Verpflichtung, während des gesamten Vergabeprozesses – von der Bekanntmachung bis zur vollständigen Auftragsausführung – die Integrität aller Daten zu gewährleisten. Insbesondere sei der Schutz von Geschäftsgeheimnissen eine Kernaufgabe. Die betroffene Unternehmensberatung lehnte eine Stellungnahme zu dem speziellen Fall ab und verwies auf ihren Grundsatz, sich grundsätzlich nicht zu konkreten Kunden oder Kundenprojekten zu äußern.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

