Jagdzeiten und Managementpläne
Der Bundestag hat heute entschieden: Der Wolf wird als „jagdbare Tierart“ in das Bundesjagdgesetz aufgenommen. Vorausgegangen war eine Mehrheit mit den Stimmen von Union, SPD und AfD. Grüne und Linke lehnten den Gesetzentwurf der Bundesregierung ab.
Konkret sieht der Beschluss eine Jagdzeit vom 1. Juli bis 31. Oktober vor. Wichtig ist dabei: Die Bundesländer sind gefordert, Managementpläne zu erstellen, die den Umfang der Jagd regeln. Oberstes Gebot muss dabei ein günstiger Erhaltungszustand der Wolfspopulation bleiben.
Ausnahmeregelung für Alpenregion
Eine Sonderregelung betrifft die Alpenregion. Hier, wo nur wenige Wölfe ansässig sind und kein günstiger Erhaltungszustand vorliegt, soll die Jagd dennoch möglich sein. Künftig können dort Weidegebiete ausgewiesen werden, in denen Schutzmaßnahmen wie Zäune als unzumutbar gelten – besonders auf schwer einzuzäunenden Almwiesen.
Problemwölfe leichter erlegbar
Ein weiterer wichtiger Punkt im neuen Gesetz sind die sogenannten „Problemwölfe“. Tiere, die durch „auffälliges“ Verhalten und Angriffe auf Weidetiere auffallen, können künftig leichter erlegt werden. Die Rückkehr des Wolfs nach Deutschland wird generell als Erfolg der Artenschutzpolitik gefeiert. Doch mit der wachsenden Verbreitung steigt auch das Konfliktpotenzial, das zeigt sich auch in den Zahlen: Laut Bundesregierung wurden 2024 bei rund 1.100 Übergriffen etwa 4.300 Nutztiere gerissen oder verletzt. Die Ausgaben für Herdenschutzmaßnahmen belaufen sich auf geschätzte 23,4 Millionen Euro, ergänzt durch rund 780.000 Euro für Ausgleichszahlungen.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)


