Der Bundesvorsitzende des Deutschen Beamtenbundes (dbb), Volker Geyer, hat Forderungen nach einer Einbeziehung von Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung eine klare Absage erteilt. Gegenüber dem Nachrichtensender „Welt“ äußerte Geyer seine Ansicht, dass Beamte keinesfalls ein Problem für das Rentensystem darstellten und die Einzahlung in die Rentenkasse auch keine Lösung für die Deutsche Rentenversicherung sei. Dies werde nicht nur von ihm, sondern auch von zahlreichen Experten bestätigt. Zudem wären die Kosten für den Arbeitgeber – Bund, Land oder Kommune – nicht zu tragen.
Finanzielle und strukturelle Herausforderungen
Geyer argumentiert, dass eine solche Umstellung erhebliche finanzielle und strukturelle Herausforderungen mit sich brächte. Am Ende müsste ein eigenständiger Rententopf für Beamte geschaffen werden, in den öffentliche Arbeitgeber monatlich einzahlen würden, während Beamte gleichzeitig Ansprüche aus der Rentenkasse geltend machen könnten. Dies führe zu einer doppelten Belastung und einem finanziellen Mehraufwand.
Kritik an der „Ideologie- und Neiddebatte“
Auch den Vorschlag, lediglich künftige Beamte in die Rentenkasse einzubinden, lehnt Geyer ab. Er bezeichnet diese Diskussion als „reine Ideologie-Debatte“ und eine „Neiddebatte“ gegenüber den Menschen, die täglich durch ihre Arbeit als Polizisten, Lehrer oder Feuerwehrmänner den Staat aufrechterhalten. Geyer empfindet es als extrem ungerecht, die Altersvorsorge dieser Personengruppen zur Debatte zu stellen.
Vergleich der Versorgungssysteme
Geyer stellt zudem klar, dass es nicht zutreffend sei, dass Beamtenpensionen bei vergleichbaren Berufen immer höher seien als Renten. Er spricht in diesem Zusammenhang von einem „Äpfel mit Birnen vergleichen“, da es sich um zwei komplett unterschiedliche Systeme handele. Ein direkter Vergleich sei nur im Einzelfall möglich. Er verweist darauf, dass Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst zusätzlich ein Anrecht auf eine betriebliche Altersvorsorge haben, die bei Vergleichen berücksichtigt werden müsse, statt nur den normalen Rentendurchschnitt heranzuziehen.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

